Das Glas ist mehr als halb voll von Rolf Jeker
Wir Schweizer tun uns bei Abstimmungen über internationale Verpflichtungen schwer. Unweigerlich kommt der Vorwurf aus rechtkonservativen Kreisen, dass unsere Souveränität und Neutralität in Gefahr sind.
Die Schweiz als weltoffenes Land
So geschehen bei früheren Abstimmungen zum EWR, Beitritt zu Weltbank und IMF, der UNO (einschliesslich Kritik später an Teilnahme als Sicherheitsrat Mitglied). Geschehen ist in der Folge normalerweise nichts, welches die direkt-demokratischen Rechte der Schweiz eingeschränkt hätte. Der Bürger hat diese Entwicklungen kaum wahrgenommen. Gäbe es diese Institutionen nicht, hätte die Schweiz sie im ureigenstem Interesse fordern müssen, da sie die politischen und wirtschaftlichen Eckwerte der
Weltwirtschaftsordnung bestimmen, die für eine weltoffene Wirtschaft wie jene der Schweiz, lebensnotwendig sind. Wie gehabt, schiessen sich dieselben Kräfte auf die Weiterführung der Bilateralen III ein. Zwar ohne Fakten, dafür mit viel Hellebarden-Gefuchtel. Von Bürokratiemonster EU, Fremden Richtern, Kolonialvertrag usw. ist die
Rede.
Man meint den Sack und schlägt den Esel
Absicht ist die EU zu verunglimpfen, damit der Stimmbürger auch die Fakten der Bilateralen III mit der EU vermischt und damit sich die schlechte Meinung auf das Bilaterale III Paket überträgt. Wir müssen ja die EU nicht schönreden, aber auch nicht verdammen und kritisieren. Eine prosperierende Zukunft der EU ist in unserem ureigensten Interesse. Der Wunschtraum jedes Exporteurs ist es doch 450 Millionen Konsumenten in 27 Ländern zu gleichen Bedingungen und gleicher Währung zu beliefern und Waren zu beziehen (letzteres ist volkswirtschaftlich genauso wichtig wie Exporte). Viel Bürokratie wird damit vermieden. Gegner scheinen hingegen (trumpische) Sympathie mit den USA zu haben; obwohl es die USA sind, die uns laufend fremdbestimmt Entscheide aufgezwungen haben – ohne dass wir am Ende die geringste Chance einer Gegenwehr hatten (oder dass die USA diese Verpflichtungen selbst übernommen hätte). So geschehen bei der Frage der jüdischen Bankkonten in der Schweiz, Bankgeheimnis und Informationsaustausch, Mindeststeuer für multinationale Unternehmen, usw. Auch die Hoffnung der Gegner auf ein FH Abkommen mit den USA als Ausgleich zu einem Abkommen mit der EU, muss als naive Träumerei der Gegner klassifiziert werden. Die USA fährt einen protektionistischen Kurs (schon unter Biden) und selbst wenn die USA zum einem FH-Abkommen bereit wären, würde unsere Landwirtschafts-Lobby mit aktiver Unterstützung der SVP, solch ein Abkommen zu Fall bringen.
Da klingen auch Sätze wie in IP zu lesen hohl: ‘’Wir wehren uns gegen jede rote Linie, die uns von der EU oder – demnächst Donald Trump gesetzt wird’; (Stöhlker).
Bei dieser Stammtischrhetorik fehlte nur noch die Unterschrift von Wilhelm Tell.
Die Bilateralen III sehen keinen Beitritt zur EU vor: es gilt zu relativieren
Es kann nicht genug gesagt werden, dass der Zustand der EU für die Bilateralen III keine Rolle spielt. Wir treten der EU nicht bei. Die Bilateralen III sind massgeschneidert. Wir behalten unseren Schweizerfranken, entscheiden über unsere eigenen Steuern, die direktdemokratischen Rechte sowie der Föderalismus bleiben unangetastet, wir behalten freie Hand bei der Aussenwirtschaftspolitik um weiterhin mit allen Ländern Abkommen
abzuschliessen und die (politisch sensible) Landwirtschaft ist nicht betroffen.
Von den neuen Regelungen der Bilateralen III, wären sieben Abkommen betroffen; dies im Verhältnis von 200 Verträgen, welche die Schweiz heute mit der EU abgeschlossen hat, also weniger als 10%. Das oftmals angesprochene EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Konzerninitiative haben mit den Bilateralen III Abkommen nichts zu tun. Vergessen wir auch nie, dass die Schweiz selbst hunderte von Jahren brauchte, um sich zum heutigen Bundesstaat zusammenzuraufen. Geben wir der EU in unserem eigenen Interesse doch auch eine Chance.
Die vorliegenden Verhandlungs-Ergebnisse lassen sich zeigen
Das vorliegende Verhandlungs-Ergebnis zeigt, dass das Glas mehr als halb voll ist und für die Schweiz eine gute massgeschneiderte Lösung ist, um
unsere Beziehungen mit den Bilateralen III mit der EU weiterzuführen. Gegenüber dem gescheiterten Rahmenabkommen wurden zusätzliche Konzessionen erreicht; selbst gegenüber den in den Vorgesprächen erzielten Grundsätzen (dem Common Understanding) ist dies der Fall. Die EU hat früher gewährte Ausnahmen fortgeschrieben und viele Neue zugestanden. Bei den neuen Abkommen wurden alle schweizerischen Sonderwünsche (zB Ausnahme service public usw.) akzeptiert; dies ist eigentlich teilweise zu bedauern, da damit in diesen Bereichen notwendige innerschweizerische Reformen vermieden werden.
Die wirtschaftlichen Vorteile liegen für die Schweiz klar auf der Hand; die institutionellen Aspekte sind soweit abgesichert, dass uns politisch keine
Nachteile entstehen und sowohl die direkt-demokratischen Rechte und der Föderalismus nicht beeinträchtigt sind. Daran ändern auch die mantramässigen Aussagen, dass die schweizerische Demokratie in Gefahr sei, nichts. Eine Verhandlung ist ein Geben und Nehmen; am Schluss gilt es eine Güterabwägung vorzunehmen. In der EU müssen 27 Staaten ihre Zustimmung jeweils geben, welche teilweise auch unter sich unterschiedliche Anliegen haben. Maximalforderungen können von keiner Seite durchgesetzt werden.
Dass der Bundesrat ein Paket vorschlägt es aber für die Abstimmung aufteilt, ist folgerichtig. Der Stimmbürger muss die Wahl haben separat einerseits über die Weiterführung der bestehenden Abkommen und anderseits den drei neuen Abkommen abzustimmen. Diese Aufteilung wurde möglich, da für den Einschluss der drei neuen Abkommen in erster Linie die Schweiz Interesse bekundet hat. Die Bilateralen III bringen gegenüber heute mehr Rechtschutz und mehr Mitsprache. Differenzen können über ein paritätisches Schiedsgericht (nicht EU-Gerichtshof) ausgetragen werden. Bei der dynamischen (nicht automatischen) Übernahme von Binnenmarktbestimmungen erhält die Schweiz eine Mitsprache und beendet damit den unwürdigen ‘autonomen
Nachvollzug’ von EU-Recht. Das Schengen-Dublin Abkommen (und auch das bestehende Luftverkehrsabkommen) enthält bereits die dynamische
Rechtsübernahme, wie diese auch bei den neuen Abkommen vorgesehen sind. Das Schengen-Dublin Abkommen ist der Beweis, dass die
direktdemokratischen Rechte dadurch nicht eingeschränkt wurden; vier Referendumsabstimmungen fanden dazu statt. Diese der Schweiz gewährte Mitsprache und Schiedsgerichtsbarkeit gehen weit darüber hinaus, was die Schweiz Liechtenstein für die Teilnahme am schweizerischen Binnenmarkt anbietet: nämlich weder Mitsprache noch Rechtschutz.
Sollte die Schweiz gewisse Bestimmungen nicht übernehmen wollen, stehen Ausgleichsmassnahmen (nicht Strafen oder Bussen) zur Diskussion. Dieser
Mechanismus ist in internationalem Handelsrecht geläufig. Diese neue Vorgehensweise verhindert auch unilaterale Massnahmen gegen die Schweiz, welche die EU betreffend Forschungsteilnahme oder Börsenequivalenz vorgenommen hatte. Fairerweise muss man aus Sicht der EU auch darauf hinweisen, dass dies zum Teil eine rechtliche Konsequenz – als Folge des Rückzuges des (eingeschlafenen) schweizerischen Beitrittsgesuches – war.
Die Schweiz hat mit diesem Rückzug der EU – ungewollt – einen Steilpass
geliefert. Übernacht wurde die Schweiz zu einem Drittstaat. Wäre vielleicht es manchmal empfehlenswert schlafende Hunde nicht zu wecken.
Kohäsionszahlungen als Weiterführung schweizerischer bilateraler Hilfe
Die Gegner beklagen den Kohäsionsbeitrag als schweizerische Tributzahlungen. Dieses Argument greift zu kurz, wobei historisch gesehen
solche Unterstützungszahlungen schon seit 1990 bilateral durch die Schweiz erfolgen. Nach dem Fall der Berliner Mauer entschieden Bundesrat und Parliament 1990 ein zweites Standbein in der Schweiz Entwicklungsploitik zu eröffnen: die Osthilfe, an dessen Aufbau der Autor massgeblich mitgewirkt hat. Dabei ging es darum, diesen Ländern bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beizustehen und sie in die Marktwirtschaft zu integrieren. Es war eine
Solidaritätsbekundung seitens der Schweiz, die (richtigerweise) nicht frei von wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Überlegungen war. Der EU-Bezug stand nie zur Diskussion. Die Hilfe war und blieb ausschliesslich bilateral.
Erst später war es zielführend von diesen Beiträgen als Kohäsionszahlungen zu sprechen, da diese Beiträge gleichzeitig den Erwartungen der EU an die Schweiz gleichgestellt (subsumiert) werden konnten. Daran hat sich nichts geändert. Es gibt auch zukünftig keine Beiträge an die EU. Die Unterstützung wird aufgrund bilateraler Verträge mit den Empfängerländern abgewickelt. Den Inhalt definieren die Schweiz und das Empfängerland. Dabei stehen nicht nur politische Interessen der Schweiz auf dem Spiel, sondern handfeste wirtschaftliche Interessen in Form von knowhow, Dienstleistungs- und Warenlieferungen.
Bis 2030 bleibt der Betrag auf gleichem Niveau um dann ab diesem Datum auf 350 Mio aufgestockt zu werden. Diese Mittel sind Teil des gesamten Entwicklungsbudgets des Bundes und es ist am Parlament zu entscheiden ob damit Mehrausgaben entstehen oder durch andere Entwicklungshilfeausgaben kompensiert werden.
Personenfreizügigkeit in einem sich demographisch veränderndem Umfeld
In einem Umfeld starker demographischer Veränderungen; Geburtenraten unter 2.1 und Überalterung – und dem sich noch verstärkt ansteigenden Fachkräftemangel ist das Freizügigkeitsabkommen in unserem ureigensten Interesse.
Auch die schweizerische Bevölkerung (Fertilitätsrate 1.39%) nimmt ab und unsere Einwohnerzahlen steigen nur noch wegen der Zuwanderung und
längerer Lebensdauer. Die Nachfrage nach Fachkräften ist durch unser Wachstum bestimmt – sei es volkswirtschaftlich, seien es Nachfrage nach
Gesundheitsleistungen.
Ohne Rückgang der Nachfrage wird die Zuwanderung weitergehen; es sei denn wir können zusehends weitere inländische Arbeitskräfte mobilisieren und ausbilden (zB Ärzte). Die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens würde die Nachfrage nach zugewanderten Fachkräften nicht begrenzen. Hingegen – wie geschehen nach Brexit – kommen die gesuchten Arbeitskräfte aus ferneren Ländern und Kulturen. Eine Kontingentierung ändert nichts an der Nachfrage, sondern hätte nur eine (so sehr von Gegnern beklagte) Bürokratisierung und Ineffizienz zur Folge. Man spielt mit dem Feuer.
Opposition, einschliesslich unheiligen Allianzen
Opposition gegen das Vertragspaket der Bilateralen III gibt es natürlich zuhauf. Zu hoffen ist, dass man gut schweizerische Attribute bei der Debatte anwendet. Man ‘schiesst ‘nicht auf Mann oder Frau; gar unschweizerisch ist es ausländische Staatsoberhäupter und Bundesräte zu verunglimpfen. Es ist ja so einfach aus einer gesicherten Werkstatt – ohne öffentliche Verantwortung zu tragen – zu kritisieren.
Die Opposition gegen die Bilateralen III ist sehr heterogen zusammengesetzt. Einerseits die SVP, die (schon immer) klar dagegen war und auf der Gegenseite die GLP, die klar dafür ist. Jene, die noch auf der Stange sitzen und ‘werweisen’ (Mitte, FDP) oder sich im Schatten der Gewerkschaften
verstecken (SP), werden sich eine Meinung bilden – und dann mit den Konsequenzen – leben müssen. Kompass hat die Entwicklungsphase zum GPS verschlafen und bleibt in der Vergangenheit behaftet. Die Organisation versucht mit viel Geld in die Kommunikation den Bürger zu verwirren. Dies mit einer grundsätzlich undemokratischen und rechtstaatlich fragwürdigen Initiative, die bei ‘völkerrechtlichen Verträgen’ zusätzlich zum Volksmehr ein Ständemehr – also ein doppeltes Ja verlangt. Rechtlich enthalten die Bilateralen III nichts, um ein Ständemehr zu rechtfertigen. Die darin enthaltene Rückwirkungsklausel (wie die der Juso) ist rechtstaatlich fragwürdig; ein Volksmehr könnte am Ständemehr scheitern. Die Stimme eines Appenzellers wäre etwa 40x mehr wert als jene einer ZürcherIn! Die Initiative könnte für Kompass zum Bumerang werden. Ähnlich gelagerte
Vorstösse wie die Selbstbestimmungsinitiative (Blocher) und ‘Staatsverträge vor das Volk’ erhielten vom Volk geradezu eine Abfuhr mit nur 34% bzw. 25% Zustimmung. Die Schweizer Stimmbevölkerung sollte gegenüber oligarchischen Eingriffen in unser Staatswesen skeptisch sein. Geldgier und
Machtstreben sind Zwillinge.
Verrat an Arbeitnehmern: man macht den Bock zum Gärtner
Geradezu verstörend ist die Opposition der Gewerkschaften, die bei genauem Hinsehen wohl ein Verrat an der Arbeiterschaft ist, aber finanzlogisch Sinn macht. Der Lohnschutz ist gewährleistet; sogar mit einem Non-Regression Clause abgesichert. Die Spesenlösung ist logisch unbefriedigend, aber unwesentlich in der Gesamtsicht und wird auch von unseren Nachbarstaaten flexibel angewandt. Absicht der Gewerkschaften ist es zusätzliche abkommensfremde Konzessionen als Kompromiss zu erhalten. Das von den Gewerkschaften hochstilisierte Problem beschränkt sich auf die Entsenderichtlinie. Sie betrifft nur 0.7% der schweizerischen Arbeitsplätze.
Weshalb der Fokus trotzdem darauf besteht, ist damit zu erklären, dass die Gewerkschaften die Einhaltung dieser Abmachungen selbst überprüfen und
dafür Millionenentschädigungen erhalten. Ohne diese Gelder wären die Gewerkschaften nicht überlebensfähig. Man macht also den Bock zum
Gärtner und zahlt ihn noch dafür. Sachfremde Konzessionen sollten tunlich vermieden werden. Die Schweiz braucht weder Mindestlöhne noch eine weitere Ausdehnung von allgemeinverbindlichen Branchenabkommen. Statt wesensfremde
Konzessionen zu diskutieren, müsste das Mandat der Überwachung in Frage gestellt werden. Normalerweise müssten solche Mandate öffentlich
ausgeschrieben werden. Vor allem ist auch mehr Transparenz durch die Publikation von Jahresberichten zu fordern. Ohne Bilaterale III ist auch kein
Grund mehr gegeben, am Lohnschutz festzuhalten.
Die Kosten trägt die werktätige Bevölkerung und die Jugend
Die Frage, was bei einer Ablehnung der Bilateralen III geschehen würde, verdient noch eine vertiefte Analyse. Die Gegner meinen es gehe so weiter,
wie bisher oder ein FH-Abkommen erfülle diesen Zweck auch. Sicher ist, dass die bestehenden Verträge allmählich erodieren und neue Hürden für
Exporteure entstehen. Beim Brexit hat dies bewirkt, dass 20’000 Exporteure nicht mehr in der Lage waren in die EU zu exportieren. Einen ähnlichen Effekt wird es auch bei uns geben. Eine zusätzliche Verlagerung ins nahe Ausland wird unweigerlich stattfinden.
Ich wage zu behaupten, dass kein Einziger oder Einzige, die heute mit Hellebarde gegen die Bilateralen III öffentlich und lautstark als Gegner
antreten von den unausweichlichen negativen wirtschatlichen Folgen betroffen sein werden. Alle sind gut situiert durch persönlichen Wohlstand oder bestehenden Mandaten und Pfründen. Die Zeche zahlen die Arbeiter und Angestellten und vor allem die jüngere Generation, die schon bei der AHV und Pensionskassen von den Alten geplündert werden. Forschung und Innovation werden geschwächt.
Es sind nicht die Unternehmen, die die Zeche bezahlen werden. Unternehmen werden bei Bedarf in die EU verlagert – wie dies gemäss eigener Aussage der Präsident der AutonomieSuisse mit seinen Firmen bereits vollumfänglich gemacht hat. Irgendwie geht das Leben immer weiter und die Wirtschaft passt sich an. So geschehen bei der Ablehnung des EWR. Kosten und Wohlfahrtsverluste sind damit verbunden. Der Bundesrat musste ein Revitalisierungsprogramm
aufgleisen. Dies würde wohl bei der Ablehnung der Bilateralen III wieder der Fall sein müssen. Eigenen Reformstau haben wir genug selbst bei uns ohne
sie bei der EU suchen zu müssen.
Ich hege grösste Zweifel, dass ein solches Reformprogram im Parlament, Volk und Ständen Zustimmung finden wird. Zu sehr sind wir an der Verteilung von Mitteln verwöhnt. Zu welchen Diskussion die EU noch bereit wäre ist dahingestellt.
Der Schweiz stehen wichtige Entscheide an, die für ihre Zukunft und die Zukunftschancen unser Jungen wesentlich sein werden. Die Debatte sollte
zivilisiert und faktenbasierend dem Stimmbürger den Entscheid erleichtern: ohne zu überdramatisieren oder zu beschwichtigen.
Die Umfragen zeigen, dass wohl 49% der Schweizer die EU kritisch sehen aber pragmatisch über 70% die Bilateralen III grundsätzlich unterstützen –
darunter sogar eine Mehrheit von SVP -Wählern… und mit Ausnahme Schwyz auch alle Kantone.
Die sich am Horizont abzeichnenden Handelskonflikte, die im Extremfall einen Kollateralschaden in der Schweiz auslösen könnten, dürften vielen wieder bewusstmachen, dass wir wirtschaftlich und kulturell eng mit Europa
verbunden sind.
Rolf Jeker war Konzernleitungs-Mitglied SGS, Wirtschaftsdiplomat und Präsident von Switzerland Global Enterprise (ehemals OSEC).