Lohnschutz für alle – mit Europa (Markus Notter)

Arbeitnehmendenschutz und insbesondere der Schutz vor «Lohndumping» ist eine wesentliche Zielsetzung sowohl der EU als auch der Schweiz. Das EU-Recht bietet dafür vielfältige Möglichkeiten, die zum Teil erheblich über den schweizerischen Rechtsrahmen hinausgehen. Innerhalb des europäischen Binnenmarktes soll Wettbewerb herrschen. Das ist sein Existenzgrund. Aber der Wettbewerb darf nicht darauf beruhen, dass in ein und demselben Land Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten, die sich wesentlich danach unterscheiden, ob der Arbeitgeber in diesem Land ansässig ist oder nicht. Der EuGH hat diesen Grundsatz in seiner Rechtsprechung zur revidierten Entsenderichtlinie ausdrücklich bestätigt. Wettbewerb ja, aber zu fairen Bedingungen. Das heisst aber auch, dass die Lohnschutzmassnahmen zur Erreichung der Fairness verhältnismässig, d.h. geeignet und notwendig sein müssen. Es darf damit nicht «Protektionismus» bzw. «Schutz vor unliebsamer Konkurrenz» betrieben werden.


La protection des travailleurs, en particulier la protection contre le „dumping salarial“, est un objectif essentiel de l’UE comme de la Suisse. Le droit de l’UE offre à cet effet de nombreuses possibilités, qui vont parfois bien au-delà du cadre juridique suisse. La concurrence doit régner au sein du marché intérieur européen. C’est la raison de son existence. Mais la concurrence ne doit pas reposer sur l’application, dans un même pays, de conditions de travail et d’emploi qui diffèrent sensiblement selon que l’employeur est établi ou non dans ce pays. La CJCE a expressément confirmé ce principe dans sa jurisprudence relative à la directive révisée sur le détachement de travailleurs. La concurrence, oui, mais à des conditions équitables. Cela signifie aussi que les mesures de protection salariale pour atteindre l’équité doivent être proportionnées, c’est-à-dire appropriées et nécessaires. Il ne doit pas s’agir de „protectionnisme“ ou de „protection contre une concurrence indésirable“.

Ein Lohnschutz, der wirksam und EU-konform wäre (Markus Mugglin)

Die EU schwenkt auf Gewerkschaftskurs ein. Doch die SP verstrickt sich beim Lohnschutz in Widersprüche, statt die Chance zu nutzen.

Von Markus Mugglin

Es muss ein ganz besonderer Glücksmoment gewesen sein. Es war im Juni dieses Jahres. «Wie Weihnachten und Geburtstag zugleich», hiess es dazu in der Gewerkschaftszeitung «Work» (17. Juni 2022). Ein zweifaches Geschenk an die Gewerkschaften war der Anlass, überbracht ausgerechnet von der EU, die in Gewerkschaftskreisen vor allem verdächtigt wird, Lohndumping zu begünstigen.

Den doppelten Feiertag mit Weihnachten und Geburtstag zugleich hatte der frühere Unia-Co-Präsident Andi Riegerverkündet. Der EU-Rat und das Europäische Parlament hatten gemeinsam einen Entscheid für Mindestlöhne in der EU und für die Förderung von Kollektivverhandlungen gefällt. Ein Entscheid, der – so Andi Rieger – besser sei, als selbst Optimisten zu hoffen gewagt hätten. 24 Millionen Lohnabhängige würden bei einer schnellen Umsetzung substanzielle Lohnerhöhungen erhalten. Fünf Millionen allein in Rumänien, vier Millionen in Italien. Länder, wo weniger als 80 Prozent der Lohnabhängigen einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, müssten Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern erstellen.

«Es geht um Grundsätzliches», um mehr als nur einzelne sozialpolitische Verbesserungen, wie sie die EU in jüngerer Zeit beschlossen hatte, kommentierte der ehemalige Unia-Co-Präsident Rieger in seiner Europa-Kolumne: «Um die Aushandlung von Löhnen und Arbeitsbedingungen».

Eine neue Zeit für die Gewerkschaften in Europa kündigt sich an. Und für die Schweiz? «Wann wird der Bundesrat der EU folgen?», fragte Andi Rieger in seiner Kolumne. Und wann die politische Linke?

Geist der Feierstunde ist nicht übergeschwappt

In der Strategie der SP für die Schweizer Europapolitik, die Mitte August leicht überarbeitet an die Gremien der Partei verschickt wurde, hat sich der Entscheid für Mindestlöhne noch nicht wirklich niedergeschlagen. In einem Abschnitt werden zwar «erleichterte gesetzliche Mindestlöhne» und «erleichterte Gesamtarbeitsverträge» vorgeschlagen. Doch die Formulierungen bleiben vage und erstaunlich unverbindlich.

Pro-europäische Töne sind zwar viele im SP-Strategiepapier zu finden. Die vor wenigen Jahren lancierte «europäische Säule sozialer Rechte» wird «als sozialer Wendepunkt» gepriesen. Zahlreiche Vorzüge der EU werden aufgelistet: Der Grundrechteschutz, die Aussen- und die Aussenwirtschaftspolitik, die Klimapolitik, die Unternehmenssteuern.  Europa wird als «die Erweiterung unserer politischen Heimat» gesehen und der Wunsch des EU-Beitritts wird bekräftigt, weil seine Vorteile die Nachteile eindeutig überwiegen würden.

Irrungen und Wirrungen beim Lohnschutz

Doch beim Lohnschutz dreht die Stimmung. Hier verstrickt sich die Strategie in Widersprüche zwischen Einordnen in europäisches Recht und Abschottung gegen dieses Recht. Mal heisst es, das EU-Recht bilde den Rahmen für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines wirksamen Lohnschutzes. Es biete grosse Interpretationsspielräume, die genutzt werden müssten (Seite 33). Wenige Seiten vorher (Seite 28) verbietet man sich hingegen das Einmischen von aussen. Die Schutzmassnahmen müssten in der Kompetenz des Gastlandes von entsendeten Arbeitnehmenden liegen, in der Zuständigkeit von dessen Innenpolitik, «im Sinne der Autonomie der einzelnen Staaten geregelt werden». Die Schweiz soll selber bestimmen können, was sie als EU-Recht konform ansieht. Auch auf Seite 10 geben die Skeptiker den Ton an, wo die mit der Revision der Richtlinie für entsendete Arbeitskräfte verbundenen Veränderungen nur selektiv beschrieben werden. Auf Seite 31 wird hingegen schon fast neidisch aufgezählt, welche sozialen Massnahmen die EU in jüngster Zeit beschlossen hat und die man sich noch so gerne für die Schweiz wünschte.

So gibt es Passagen für die Lohnschutz-Souveränisten und solche für jene, die den Lohnschutz im EU-Recht verankern und fortentwickeln wollen. Und es wird vorgetäuscht, als ob sich Unversöhnliches versöhnen liesse.

Wie ein EU-kompatibler Lohnschutz aussehen könnte

Dank den neuen Entwicklungen in der EU wäre es gar nicht schwierig, die Widersprüche aufzulösen. Was es dazu bräuchte, wären vier Punkte:

  • Erstens müsste anerkannt werden, dass mit der vor kurzem in Kraft gesetzten Entsenderichtlinie tatsächlich ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Die Dienstleistungsfreiheit gilt nicht mehr absolut, sondern nur noch eingeschränkt. Das in der EU verankerte Ziel eines angemessenen sozialen Schutzes ist jetzt beim Lohnschutz zu beachten.
  • In diesem Sinne würde zweitens EU-Recht gemäss dem Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» den Rahmen für einen wirksamen und weiter zu entwickelnden Lohnschutz bilden.
  • Drittens gälte es im Rahmen des EU-Rechts ergänzend in einem bilateralen Abkommen sensible Punkte zu klären, damit der Lohnschutz auf die besondere Situation der Schweiz mit den höchsten Löhnen im EU-Binnenmarkt Rücksicht nimmt. Dabei wären Kriterien zur Verhältnismässigkeit von Lohnschutzkontrollen festzulegen, die insbesondere auf die Lage in den Grenzregionen zugeschnitten wären.
  • Viertens soll parallel zu den Verhandlungen mit der EU innenpolitisch ausgehandelt werden, wie die europarechtlich gewährten nationalen Spielräume für die Fortentwicklung des Lohnschutzes genutzt werden sollen. Hier könnte die Übernahme der EU-Richtlinie für Mindestlöhne und die schrittweise Erhöhung der tarifvertraglichen Vereinbarungen ein zentrales Thema sein.

Zum EU-Binnenmarkt gehört nun einmal die „Dienstleistungsfreiheit“ neben dem freien Verkehr von Waren, Kapital und Personen zu den vier Grundfreiheiten. Das mag man gut oder nicht gut finden. Eine Partei, die einen möglichst grossen diskriminierungsfreien Zugang zum Binnenmarkt wünscht, kann aber das Prinzip eines freien Dienstleistungsverkehrs nicht völlig aushebeln. Und da die SP gemäss Strategie die bisher erreichte Teilnahme am EU-Binnenmarkt garantiert haben will und darüber hinaus weitere Marktzugangsabkommen wünscht, verträgt es sich erst recht nicht mit dem Anspruch auf nationale Autonomie und Interpretationen nach eigenem Gutdünken. Über Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zugunsten eines wirksamen Lohnschutzes lohnt es sich aber zu verhandeln und zu feilschen.

  • Assoziierung statt Bilateralismus
    Um den bilateralen Weg zu stabilisieren, strebt die SP ein Assoziierungsabkommen an. Nicht mehr Rahmenabkommen oder Institutionelles Abkommen soll es heissen. Für die neue Wortwahl führt das SP-Strategiepapier mehrere inhaltliche Gründe an. Der neue Name würde aber vor allem mit einem jahrzehntelangen Missverständnis in der Europapolitik der Schweiz aufräumen. Die sogenannten bilateralen Abkommen waren von Beginn weg nicht wirklich bilateral. Die Schweiz erhielt in Bereichen wie Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, Anerkennung technischer Produktionsstandards und Agrarhandel Zugang zum EU-Binnenmarkt und hatte als Konzession «fremdes Recht» zu übernehmen, wie es der frühere Staatssekretär Rossier einmal treffend und zugleich politisch-provokativ formuliert hatte. Der vor 30 Jahren eingeschlagene «bilaterale Weg» markierte in einigen zentralen Bereichen der Beziehungen zur EU die Abkehr vom Bilateralismus, der vor 50 Jahren mit dem Freihandelsabkommen seinen Anfang nahm.

Der vorliegende Artikel wurde am 02. September 2022 auf infosperber.ch publiziert.

Die Bedeutung des Ukrainekriegs für die Schweizer Neutralität (Viktor Parma)

Normalerweise halten selbst langjährige Journalisten keine Festreden. Umso mehr danke ich der Gemeinde Münsingen für die Einladung, an ihrer Bundesfeier die Festrede zu halten. Meistens werden dafür Gewählte ausersehen oder anders um die Gemeinde verdiente Bürgerinnen und Bürger. Jedenfalls keine Neo-Münsinger, die in grauer Vorzeit im Siedlungsbrei irgendwelcher Zürcher Aussenquartiere geboren und aufgewachsen sind.

Im Ernst, wir haben ganz allgemein aufgehört, in normalen Zeiten zu leben. Sehr ungewollt. Hier auf diesem Platz im alten Dorfkern, auf dem Schlossgutplatz, veranstaltet die Reformierte Kirchgemeinde Münsingen seit einiger Zeit jeden Samstag ein – ich zitiere – „Friedensgebet aus aktuellem Anlass“. Und es wissen alle sofort, was gemeint ist.
In normalen Zeiten gehört zu jedem 1.-August-Fest viel Unbeschwertheit. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs sind manche von uns nicht mehr so unbeschwert. Feiern aber dürfen wir den symbolischen Geburtstag unseres Landes immer. Sogar in einem solchen Jahr. In einem solchen Jahr sogar erst recht. Mit Blick auf die aktuelle Situation ist die Bundesfeier der richtige Anlass, sich auf bestimmte Fundamente des Landes zu besinnen.

Eigentlich nicht allein des Krieges wegen. Wir leben ganz generell in zunehmend gefahrvollen Zeiten. Die Krisen häufen sich seit Jahren, Stichworte Klima, Pandemie. Der Krieg belastet uns allerdings zusätzlich und nochmals anders. Schon ist unsere Energiesicherheit dahin. Was für die Klima-Wende wiederum Probleme schafft. So verstärken sich die Krisen auch noch gegenseitig. Grenzüberschreitend. Soviel zur Herausforderung, vor der wir stehen.

Was ist eine Krise? Streng genommen, laut Wörterbüchern, eine Entscheidungssituation, der Wende- oder Höhepunkt einer gefährlichen Entwicklung.

Eine einfachere Definition von Krise geht zurück auf einen italienischen Denker des 20. Jahrhunderts, Antonio Gramsci. In einer Krise, sagte er, ist das Alte nicht mehr da, aber das Neue hat noch nicht angefangen. Mit andern Worten: Eine Krise ist eine prekäre Zwischenzeit.

Mir scheint nun, die Schweiz ist Spezialistin für solch prekäre Zeiten. Das war sie von Geburt. Das ist ihre Staatsidee. Oder genauer: der praktische Kern ihrer Staatsidee. Egal, ob wir dabei an die Gründung des modernen Bundesstaats im 19. Jahrhundert denken. Oder sogar an die legendären Anfänge der alten Eidgenossenschaft im Mittelalter.

Der von Anfang August 1291 datierte Bundesbrief, nach traditioneller Lesart die Gründungsurkunde der Eidgenossenschaft, verweist schon einleitend auf die Arglist der Zeit. Man sprach vordem auch von Interregnum, Zwischenherrschaft. Das Alte, die als rechtmässig anerkannte Herrschaft, war nicht mehr da, und die Zeit wurde arglistig – nach heutigem Sprachgebrauch krisenhaft. In einer solch prekären Situation entschlossen sich die Waldstätte zu ihrem Start-up, einem smarten Landfriedensbund mit grossem Potential – immer nach heutigem Sprachgebrauch.

Genauso entstand auch die moderne Schweiz. Ihr gelang inmitten des krisengeschüttelten 19. Jahrhunderts, im Revolutionsjahr 1848, als einzigem Land Europas die Gründung einer bis heute stabil gebliebenen Republik. Aussenpolitisch war der junge Bundesstaat sofort hochaktiv. Er setzte zwar die Neutralität fort, die die Grossmächte der alten Eidgenossenschaft am Wiener Kongress 1815 zuerkannt hatten. Die Väter der Bundesverfassung von 1848 verzichteten aber bewusst darauf, die Neutralität unter den Zwecken des Bundes anzuführen, weil man nie wissen könne, ob die Neutralität einmal im Interesse der Unabhängigkeit aufgegeben werden müsse.

Die erste Weltkrise, die den neuen Bundesstaat und seine Neutralität auf die Probe stellte, war der Krimkrieg von 1853 bis 1856. Russland kämpfte gegen seinen schwächeren Nachbarn am Schwarzen Meer, die Türkei. Die Westmächte Frankreich und England eilten der Türkei zur Hilfe und erklärten Russland den Krieg. Der Krimkrieg war der erste Krieg zwischen den Grossmächten, in dem die moderne Technik – zielgenaue Gewehre, elektrische Kommunikation – eine wesentliche Rolle spielte und den Stellungskrieg brachte. Er war eine Vorform des Ersten Weltkriegs.

Der Krimkrieg schockierte und elektrisierte die Weltöffentlichkeit. Viele Schweizerinnen und Schweizer ergriffen leidenschaftlich Partei für die Westmächte. Die Neue Zürcher Zeitung publizierte flammende Leitartikel: „Die ganze europäische Gesellschaft fühlt es, dass hier ein Krieg für und gegen die höchsten Güter der Civilisation geführt wird, ein Krieg gegen die Ursache aller Kriege, vielleicht der letzte Krieg. Es herrscht die Feierlichkeit eines Gottes- und Weltgerichts. (…) Die Siegessalven von London und Paris werden in den hintersten Schluchten von Glarus und Neuenburg wie auf den ersten Märkten der Welt einen freudigen Widerhall finden.“ Später schlug die NZZ sogar die Entsendung von 12 000 bis 16 000 Schweizer Soldaten zur militärischen Unterstützung der Westmächte vor.

So weit freilich gingen ansonsten Schweizer Presse und Bevölkerung bei aller Sympathie für den Westen auch wieder nicht. Die offizielle Schweiz blieb neutral, beteiligte sich also militärisch nicht selber am Konflikt. Der Bundesrat befürchtete Weiterungen des Krimkriegs bis nach Mittel- und Westeuropa. Auch über unvermutete Richtungsänderungen von Staaten unseres eigenen Umfelds. Deshalb erklärte er 1854 in grosser Sorge um die Schweiz, selbst die „feierlichsten Verträge“ über die Neutralität änderten nichts daran, dass „nur zu oft die Gewalt und nicht das Recht massgebend“ sei.

Diskret liess der Bundesrat zu, dass die auf der Krim kriegführenden Mächte in der Schweiz Söldner anwarben – die britische Schweizerlegion 3300 Mann, die französische Fremdenlegion 700 Mann. Ein Versuch von russischer Seite, in der Schweiz ebenfalls zu werben, schlug fehl. Bloss gelangten dann selbst auf englischer und französischer Seite die Schweizer Söldner nicht mehr auf den Kriegsschauplatz. Ehe es soweit war, wurde der Frieden geschlossen.

Der Krimkrieg war allen Staaten Europas, auch der Schweiz, eine Lehre. Er zeigte erstmals in der Moderne, dass ein begrenzter Krieg zwischen Grossmächten führbar war. Das änderte den Charakter der internationalen Diplomatie. Zuvor hatte sie sich um Friedenswahrung bemüht. Nach dem Krimkrieg diente sie neuer Kriegsvorbereitung.

Die Schweiz musste lernen, sich daraus herauszuhalten. Ohne deshalb unfähig zu werden, mit dem Ausland zusammenzuwirken. Sie verbot die ihr unwürdigen Solddienste. Sie führte, spät genug, ein modernes Bundesheer ein, das mit den kriegstechnischen Entwicklungen des Auslandes Schritt hielt.

Und sie begann, ihren aussen- und sicherheitspolitischen Manövrierraum immer besser auszunützen. An Druckversuchen des Auslands fehlte es nicht. Unentwegt manövrierend, wich sie ihnen aus, widerstand ihnen oder gab ihnen nach, je nach Konflikt. Ihre Neutralität passte sie situativ ihrer Realpolitik an. Mal war sie flexibler neutral, mal strenger. Und so hat sie auch alle Weltkrisen und Weltkriege intakt überstanden, anders als alle andern Länder des Kontinents. Dies bis an die Schwelle des Atomzeitalters. Seitdem profitiert sie von ihrer geostrategischen Lage, ihrem europäischen Umfeld mit seinem amerikanischen Schutzschirm.

Am 24. Februar sind wir in einem anderen Europa aufgewacht: Eine Grossmacht ist zu Angriffskrieg und Einsatz atomarer Waffen bereit. Sie will die europäische Friedensordnung radikal ändern, die in der Charta von Paris 1990 von allen Staaten der damaligen KSZE einschliesslich Sowjetunion und Schweiz unterschrieben worden ist. Das ändert alles, auch für unser Land.

Plötzlich sind die klaren Worte des Bundesrates von 1854 über die Verwundbarkeit des Neutralen trotz feierlichsten Verträgen für uns heute von bestürzender Aktualität. Wie damals sind Weiterungen des Kriegs bis nach Mittel- und Westeuropa möglich. Etwa über unvermutete Richtungsänderungen von Staaten unseres eigenen Umfelds. Man weiss wirklich nie.

Nicht von ungefähr hat sich unsere Bundespolitik mit Hochdruck daran gemacht, die Neutralität wieder einmal situativ anzupassen. Dies nachdem sich der Bundesrat den EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen hat. Noch wird die breite Grundsatzdiskussion erst vorbereitet. Es gibt für die Zukunft der Neutralität mehrere Optionen. Entscheiden werden Bundesrat und Parlament, am Ende Volk und Stände. Doch wird über die Medien alles schon zum Entweder-Oder zugespitzt: Mehr kooperative oder wieder integrale Neutralität? Konkreter: Soll die Schweiz mit der Nato enger als bisher zusammenarbeiten oder am liebsten gar nicht mehr?

Die Verengung der Diskussion auf diese beiden Optionen halte ich für reichlich verfrüht. Zumal beide, scheint mir, auf einer Annahme beruhen, die seit 24. Februar überholt ist. Der Annahme, die Schweiz könne von effektiver Achtung des Völkerrechts, wie des Neutralitätsrechts, ausgehen. Wir haben es jetzt in Europa mit einer Atommacht zu tun, die sich um Rechte von Drittstaaten, vorab solcher ohne garantierten Schutzschirm, nicht mehr schert.

Nein, mit andern Neutralen ist die Schweiz nicht gut vergleichbar. Auch nicht mit Finnland oder Schweden, die nach dem 24. Februar nicht lange gefackelt haben. Beide entschlossen sich unverzüglich zu Nato-Beitritt und Verzicht auf die Neutralität. Sie benötigen den garantierten Schutzschirm besonders dringend.

Noch ist die Schweiz weniger exponiert. Sie ist in einer weniger gefährlichen geostrategischen Lage als die nordischen Neutralen. Sie hat mehr Bedenkzeit. Hoffentlich nutzt sie sie auch richtig. Prüft also Optionen, die das seit 24. Februar bestehende Problem adressieren. Mit Vorteil solche, die den Manövrierraum der Schweiz im Notfall nicht verkleinern, sondern vergrössern. Konkret etwa die Option, auf die Dauerhaftigkeit der Neutralität zu verzichten. Fachleute nennen sie Ad-hoc-Neutralität. Mit ihr wäre die Schweiz grundsätzlich neutral, könnte aber je nach Konflikt auch darauf verzichten, falls sie das für ihre Sicherheit als nötig erachtet.

Dann hätte sie den Manövrierraum, den sie gerade in Zeiten wie den unsrigen benötigt. Einer neuen Zeit gehäufter Krisen, Kriege, modernisierter Barbarei. Siegleicht langsam jener, die mit dem Krimkrieg begann und in zwei Weltkriegen gipfelte.

Die These, die ich am Anfang meiner Rede aufgestellt habe, war: In arglistigsten Zeiten bewährt sich die Überlebens- und Problemlösungskompetenz der Schweiz am besten. Jetzt sahen wir: Wichtig dafür ist der Manövrierraum, jene Handlungsfreiheit, von der die Schweiz auch Gebrauch machen kann und will. Die schönste Frucht all dessen in der Moderne aber war und ist, neben der Unversehrtheit des eigenen Landes, das Rote Kreuz.

Der Genfer Bürger Henry Dunant hatte die Grauen modernisierter Kriegsbarbarei in den 1850er Jahren durch Zufall auf Reisen mit eigenen Augen gesehen, nicht auf der Krim, dafür in Norditalien. Seitdem wusste er, was er zu tun hatte. Und die Schweiz verhalf seinem grossen Gedanken auf diplomatischem Parkett in Genf zum Durchbruch. Bis auf den heutigen Tag beweist das Rote Kreuz weltweit exemplarische Handlungsfähigkeit in prekärsten Situationen.

Unsere Demokratie ist ein Staatswesen, das sich an übermächtigen Aufgaben erst ganz entfaltet. Manchmal ist sie merkwürdig. Sie ist einer der am solidesten gebauten Staaten der Welt. Sie traut sich aber oft selber nichts zu. Die Schweiz ist unzerstörbar, ausser sie zerstört sich selbst. Durch Verzagtheit.

Feiern wir unseren 1. August also vor allem: unverzagt – und mit viel Zuversicht.

***

Beim originalen Beitrag handelt es sich um die vom Autor gehaltene Festrede an der Bundesfeier in Münsingen 2022.

Russland schwer getroffen (Daniel Woker)

Die westlichen Sanktionen gegen Russland waren und bleiben politisch unumgänglich, wirtschaftlich sind sie ein Erfolg. Die russische Wirtschaft wird in der Aussen- und der Binnenwirtschaft von den Sanktionen in zunehmendem Masse schwer getroffen. Der Rubel wird zur internationalen Schundwährung.

Den vollständigen Artikel können Sie >hier lesen

Taiwan – die Ukraine Asiens (Daniel Woker)

Nimmt sich der chinesische Autokrat Xi Jinping ein Beispiel am russischen Autokraten Putin oder deuten der Verlauf und die weltwirtschaftlichen Konsequenzen des Ukrainekrieges auf das Gegenteil hin? Die geographischen und auch politischen Verhältnisse am östlichen Ende der gigantischen Landmasse von Eurasien sind anders. Wenn es der kampferprobten Armee der nuklearen Grossmacht Russland nicht gelingt, einen vergleichsweisekleineren Nachbarn zu Lande schnell und relativ schmerzlos zu besetzen, wie soll das der zwar riesigen, aber ohne Kriegserfahrung gebliebenen Armee der Volksrepublik übers Wasser nach Taiwan gelingen?

Den vollständigen Artikel können Sie >hier lesen

La Libertà: „L’adhésion à petits pas réfléchis“ (Gilbert Casasus)

Lorsque dans l’ambiance calfeutrée de l’Université de Fribourg, Marie Moulin soutenait fin 2019 son master, elle ne pouvait guère s’imaginer que son travail allait susciter tant d’intérêt en 2022. Consacré à la Conféderation européenne que François Mitterand proposa lors de son allocution du 31 décembre 1989, son mémoire avait quelque chose de prémonitoire.

Vous pouvez lire l’article complet >ici.

Le Temps: „France: la dissolution est inévitable“ (Gilbert Casasus)

Toute réaction à chaud est malvenue. Pas celle-ci. Les faits sont têtus, les chiffres aussi. Une majorité politique n’existe qu’après l’obtention de 50% des voix plus une, qu’après celle de 50% des sièges plus un. Emmanuel Macron a largement été réélu le 24 avril dernier. Il a largement été mis en minorité le 19 juin 2022. En d’autres termes, il est en mesure de présider son pays, mais pas de le gouverner.

Jacques Chirac croyait avoir fait le nécessaire en l’an 2000. Pourtant son référendum sur le quinquennat n’a pas évité le séisme du scrutin de la présidentielle du 21 avril 2002, lorsque Jean-Marie Le Pen arriva au second tour de la présidentielle. Pendant deux décennies, la République française a vécu dans une illusion politique à laquelle tous ses partis s’étaient habitués. Elle baignait nolens volens dans le paradoxe d’un système semi-présidentiel qui vient de dévoiler une nouvelle fois ses propres faiblesses. Sous-estimant une crise constitutionnelle larvée, la France s’est contentée d’un statu quo institutionnel qui, peu ou prou, était condamné à plus ou moins brève échéance. En toute bonne foi, les élections législatives ne devaient être que pure formalité pour le président élu ou réélu. Cela a fonctionné, mais cela ne fonctionne plus. Président le mieux réélu depuis Jacques Chirac, Emmanuel Macron vient d’en faire l’amère expérience.

Vous pouvez lire l’article complet >ici.

Medienmitteilung: „EU-Förderprogramm Interreg Oberrhein startet in seine sechste Programmlaufzeit“

Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte für eine erfolgreiche Entwicklung des gemeinsamen Wirtschafts-, Lebens- und Kulturraums am Oberrhein. Unterstützt werden unter anderem Projekte in den Bereichen Klima und Energie, Mobilität, Innovation und Soziales sowie Begegnungen der Bevölkerungen der drei Länder. Dazu hat die EU-Kommission am 29. April 2022 die Programmstrategie genehmigt. Für den Programmzeitraum bis 2027 stehen somit 125 Mio. Euro EU-Mittel und 16.4 Mio. Franken Fördermittel vom Bund und den Nordwestschweizer Kantonen für grenzüberschreitende Projekte zur Verfügung.

Bei einer Veranstaltung im Volkshaus in Basel wurde heute das neue Interreg VI Oberrhein-Programm auf Nordwestschweizer Seite über 130 potenziellen Projektinteressenten vorgestellt. Im Fokus standen Akteure der Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Bei seiner Begrüssung machte der basel-städtische Regierungspräsident Beat Jans deutlich: «Dank Interreg haben wir ein bewährtes Instrument, den trinationalen Wirtschafts- Forschungs- und Lebensraum Oberrhein gemeinsam vorwärtszubringen. Seit über 30 Jahren engagiert sich Basel-Stadt deshalb ohne Unterbruch Seite an Seite mit den Nordwestschweizer Kantonen und unseren Nachbarn in Baden und im Elsass für diese projektbasierte Zusammenarbeit über Grenzen.»

Die fünf Förderachsen der neuen Programmperiode beinhalten die Themenbereiche Klimawandel und Energiewende, Mobilität, Arbeitsmarkt, Wissens- und Technologietransfer sowie die Zusammenarbeit auf zivilgesellschaftlicher und institutioneller Ebene. Durch Interreg Oberrhein werden auch durch die Coronakrise gebeutelte Bereiche wie die Kultur und der Tourismus gestärkt und die Gesundheitskooperation im Allgemeinen intensiviert. Mit dem Programm verbunden sind Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) in der Höhe von 125 Mio. Euro und damit rund 15% mehr als in der Vorperiode. Auf Schweizer Seite unterstützen die fünf Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn sowie der Bund über die Neue Regionalpolitik (NRP) mit über 16 Mio. Franken dieses wichtige Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am trinationalen Oberrhein. Im Fokus der Bundesförderung stehen wiederum die Innovation und die Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Kathrin Schweizer, Regierungsrätin des Kantons Basel-Landschaft, resümiert: «Interreg bietet die Chance, Wissen über Ländergrenzen hinweg zu bündeln und Erfahrungen auszutauschen. Die vielfältigen kulturellen, regionalen und thematischen Hintergründe der Projektpartner helfen dabei, gemeinsame Lösungen für gemeinsame Herausforderungen der Zukunft zu entwickeln.»

Projektanträge können ab sofort und laufend über ein Kurzformular eingegeben werden. Eine Frist für die Einreichung des Formulars besteht nicht. Die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) koordiniert in der Nordwestschweiz das Programm Interreg Oberrhein und informiert und berät Projektinteressierte.

Für Informationen zu Projektanträgen und weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Andreas Doppler, Leiter Förderprogramme der Regio Basiliensis (IKRB), +41 61 915 15 15 oder +41 79 394 45 77, andreas.doppler@regbas.ch.


Das Programm Interreg VI Oberrhein verfügt für den Zeitraum von 2021-2027 über europäische Fördermittel in Höhe von 125 Mio. Euro. Auf Schweizer Seite stellt der Bund aus dem Fonds für Neue Regionalpolitik (NRP) insgesamt 8.2 Mio. Franken für grenzüberschreitende Projekte zur Verfügung. Die Kantone steuern weitere 8.2 Mio. Franken bei. Das erfolgreiche Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geht somit in die sechste Periode. In der Vergangenheit wurden mit Interreg etliche Projekte realisiert, welche das Zusammenleben und Arbeiten der Menschen, Institutionen und Unternehmen am Oberrhein bedeutend vereinfachten und die Region zusammenwachsen liessen. In einer interaktive Karte mit zahlreichen Standorten kann die Geschichte von Interreg am Oberrhein entdeckt werden.

Im Begleitausschuss sind die regionalen Programmpartner aus der Südpfalz, Baden, dem El-sass und der Nordwestschweiz vertreten. Für die Beteiligung der Nordwestschweiz an Interreg ist die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) zuständig.


Daniel Woker: „Die Nato, die EU und die Schweiz“

Die Zeitenwende des Ukrainekriegs bringt auch die schweizerische Aussenpolitik in Bewegung. Allein bleiben ist kaum mehr eine Option. Eine Hinwendung muss aber primär Richtung EU erfolgen, welche allein eine umfassende, auch soziale Alternative zum Sonderweg Schweiz bietet.

Der FDP Präsident Thierry Burkart fordert eine engere Anlehnung an die NATO, da die Schweiz, wie der Ukrainekrieg zeigt, sich allein nicht gegen nackte Aggression verteidigen kann. Er schliesst zwar eine Nato-Mitgliedschaft für die neutrale Schweiz aus, aber engere Zusammenarbeit geschieht via gemeinsame Übungen, Rüstungsbeschaffung und Vernetzung von Kommandostrukturen.

Wenn die Forderung nach engerer Anlehnung wirklich ernst gemeint ist, wird sie über die bisherige, lose Zusammenarbeit im Rahmen der sogenannten Partnership for Peace – der sich die Schweiz unter dem staatsmännischen Führung des damaligen Verteidigungsministers Dölf Ogi zu Beginn der 90er Jahre angeschlossen hat – hinausgehen müssen in Richtung assoziierte Nato-Mitgliedschaft. Das ist ein durchaus ernsthaft zu prüfender, immerhin aber entscheidender Schritt weg vom Dogma des neutralen und bewaffneten Igels, das offiziell weiterhin gilt.

Sicherheitspolitik in der EU

Weniger radikal ist eine resolute Annäherung an die EU, welche zwar sicherheitspolitisch nicht mit der NATO verglichen werden kann, aber auch in diesem Bereich vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges vor
entscheidenden Schritten steht. Die im Gegensatz zu früheren Ankündigungen konkrete Schaffung einer «Raschen Eingreiftruppe», die aus verschiedenen europäischen Streitkräften zusammengesetzt ist, aber unter einem einheitlichen EU-Kommando stehen soll, ist bereits beschlossen.

Die anderen bisherigen Neutralen in Europa sind alle drei Mitglied der EU und werden sich voraussichtlich daran beteiligen. Finnland, allenfalls auch Schweden werden voraussichtlich nun auch der Nato beitreten, befinden sich geopolitisch aber in einer offensichtlich anderen Situation als unser Land mit ihren weit offenen Flanken zu Putins aggressivem Russland. Falls die Schweiz sich wirklich sicherheitspolitisch internationaler ausrichten will, wäre eine Mitbeteiligung im Rahmen dieser Eingreiftruppe ein erster Schritt, der in Brüssel wohl auch von einem EU-Nichtmitgliedsland begrüsst würde. Zumal von einem Land wie der Schweiz, das über durchaus ernst zu nehmende Streitkräfte verfügt und wo laut einer ersten Umfrage eine Mehrheit militärische Zusammenarbeit mit der EU wünscht.

Schnelle Aufnahme der Ukraine in die EU?

Die Frage nach der Relevanz oder Berechtigung einer sicherheitspolitischen EU neben der Nato ist durchaus angebracht. Dies insbesondere in einer Zeit, in der ohne partielle Unterstützung durch Nato-Länder die Ukraine möglicherweise durch die russische Aggression bereits überrollt und zumindest das Baltikum durch den Putinschen Wahn eines imperialen Russlands akut gefährdet wäre. Allerdings bleibt die Nato mit der schweren Hypothek einer allfälligen Wiederkehr von Trump ins Weisse und seinem Desinteresse an diesem Bündnis belastet.

Die Aktualität zeigt, dass die EU-Mitgliedschaft auch sicherheitspolitische Relevanz hat. So etwa, wenn die Ukraine parallel zu ihrem heldenhaften Verteidigungskrieg und auch das ebenfalls akut gefährdete Moldawien um Eilaufnahme in die EU ersuchen. Ohne Lukaschenko dürfte dies auch die überwiegenden Mehrheit in Belarus so anstreben, wie die dort mit Hilfe von Moskau brutal niedergeschlagene Bürgerrevolte gezeigt hat. Alle drei wären wohl bessere Mitglieder als der langjährige Kandidat Serbien unter dem russophilen Präsidenten Vucic oder auch als Ungarn unter dem autokratischen Putin-Freund Orban. Im Gegensatz zu einer Nato-Mitgliedschaft dieser drei EU-Kandidaten (welche auch bei einem allfälligen Sturz von Putin kaum möglich erscheint) ist die Aufnahme in die EU keineswegs ausgeschlossen.

Auftritt von EU-Kommissar Schmit in Zürich

Natürlich nicht nur sicherheitspolitisch sondern, und hauptsächlich als breite Organisation für demokratische und soziale Marktwirtschaft bietet «Brüssel» für diese drei Länder eine attraktive Alternative zu politischer Autokratie und Planwirtschaft oder oligarchengesteuertem Neoliberalismus.

In einer eindrücklichen Präsentation in der Churchill-Aula der Universität Zürich hat der Luxemburger EU-Kommissar Nicolas Schmit am vergangenen Freitag dargelegt, dass und wie die EU – neben dem, und ergänzend zum gemeinsamen Binnenmarkt – auch schon weit fortgeschritten ist bei der Schaffung eines sozialen Raumes in Europa. Er räumte zu Beginn ein, dass es parallel zu globalen Strömungen um die Jahrtausendwende durchaus eine gewisse Tendenz in grossen EU-Mitgliedstaaten Richtung Neoliberalismus gegeben hätte. Spätestens nach der Wirtschaftskrise ab 2004 habe sich aber die Einsicht Bahn gebrochen, dass neben dem wirtschaftlichen Hauptpfeiler Binnenmarkt eine ebenso wichtige europäische Säule sozialer Rechte errichtet werden müsse.

Solidarität und Subsidiarität

Schmit legte detailliert dar, wie Brüssel nicht einen Sozialstaat Europa – Eckpunkte der Sozialpolitik wie beispielsweise die Ausgestaltung der Rentenpolitik bleiben bei den einzelnen Mitgliedstaaten – aber ein soziales Europa errichtet als notwendige Ergänzung zum grenzüberschreitendem Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr. Dies einerseits in Form von Direktiven zur Aufrechterhaltung von EU-weiten Mindeststandards (Mindestlöhne, Tarifpolitik) und andererseits durch gezielten Beihilfen zur Behebung von Missständen (Kinderarmut, Obdachlosigkeit). Zu den letzteren Problemen, die ja auch in der Schweiz nicht unbekannt seien, machte er auf die innovative Politik Finnlands aufmerksam, wo tatsächlich kaum mehr Leute auf der Strasse leben.

Mit Blick auf die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU fügte er freundlich, aber unmissverständlich bei, dass in einem solchen kontinentweiten Sozialraum eben auch dieselben Regeln für alle Teilnehmer zur Anwendung kommen, welche in letzter Instanz von einem gerichtlichen Gremium entschieden werden müssen.

Helvetisches Klein-Klein

Die an Schmits Ausführungen anschliessende Podiums- und Publikumsdiskussion begann recht gehaltvoll mit einem Plädoyer von Monika Rühl, Direktorin von Economiesuisse. Sie betonte die Bedeutung der Zeitenwende des Ukraine-Kriegs für eine Neuorientierung unserer Europapolitik. Daran schloss sich zunächst auch der zweite Panelist, der SP-Nationalrat Eric Nussbaumer, Präsident der EBS (Europäische Bewegung Schweiz) an. Der folgerte daraus allerdings, die EU müsse doch bei der Regelung der Schiedsgerichtsbarkeit auch an einer politischen Lösung mit der Schweiz interessiert sein – was Schmit wiederum höflich aber kategorisch ausschloss.

Erstaunlich angesichts des Europa-affinen Publikums sackte anschliessend das Diskussionsniveau ab, mit den bekannten helvetischen Nörgeleien an sozialen Standards der EU. Dabei tat sich ein hoher Gewerkschaftsfunktionär speziell hervor, der beleidigt verstummte, als seine langfädigen Ausführungen von ungeduldigen Zurufen aus dem Publikum unterbrochen wurden. Das dürfte wohl einigermassen typisch sein für die doppelbödige Europapolitik der schweizerischen Linken.

Einerseits wird EU-Nähe beschworen, andererseits werden europäische Schlüsselmomente für die Schweiz sabotiert – so im Zusammenhang mit dem einseitigen Abbruch der Rahmenverhandlungen und jetzt wieder bei der Unterstützung des selbstzerstörerischen Referendums gegen den Schweizerischen Frontex-Beitrag. Als wirklicher Europafreund ist man da versucht, gemäss dem bekannten Diktum auszurufen: «Mit solchen Europafreunden, wer braucht da noch die Europafeinde aus der SVP?»

***

Dieser Artikel wurde am 14. April im Journal21 veröffentlicht: https://www.journal21.ch/artikel/die-nato-die-eu-und-die-schweiz

Daniel Woker: „Welche Neutralität?“

Neutralität war immer ein Mittel, nicht ein Zweck der schweizerischen Aussenpolitik. In der globalisierten  Wirtschaftswelt des 21. Jahrhunderts spielt sie praktisch keine Rolle mehr, wie der Ukrainekrieg zeigt.

Die volle Übernahme der EU-Sanktionen gegen Putins Russland war ein notwendiger und richtiger Entscheid schweizerischer Aussenpolitik. Notwendig, weil alles andere zur Isolation der Schweiz im Kreise zivilisierter Staaten geführt hätte. Richtig, weil alles andere Unterstützung von Putins Kriegsmaschinerie bedeutet hätte.

Schwergewicht Schweiz

Denn die Schweiz ist kein Leichtgewicht im Wirtschaftsverkehr mit Russland; wie andere wichtige westliche Wirtschaftsmächte – die USA, das UK, zahlreiche EU-Staaten – befinden wir uns im wirtschaftlichen Kriegsstatus mit Russland, der uns durch die zügellose Aggression Putins aufgezwungen worden ist. 80% der russischen Mineralenergieexporte werden via Schweiz gehandelt. Der Finanzmarkt Schweiz ist, einem Bericht der schweizerischen Botschaft in Moskau zufolge, bei weitem der beliebteste internationale Hafen für die Verwaltung der Gelder reicher Russinnen und Russen.

Die Beteuerungen unseres Finanzministers anlässlich der Verkündigung des schweizerischen Sanktionsentscheides, der gegenseitige Wirtschaftsverkehr sei «eher geringfügig», war im besten Falle eine fahrlässige Verniedlichung des wahren Sachverhalts. Sollte es nämlich zum westlichen Grundsatzentscheid kommen, auch alle russischen Mineralexporte zu unterbinden, wäre der Rohstoffhandelsplatz Schweiz an erster Stelle gefordert. Dies ist bislang primär mit Rücksicht auf wirtschaftliche Schwergewichte in der EU nicht geschehen, könnte aber mit dem Andauern der Kriegsgräuel in der Ukraine durchaus und schnell Tatsache werden. Rund ein Drittel der russischen Staatsausgaben werden via Steuern gedeckt, der Rest durch eben diese Rohstoffexporte. Putin würde sehr schnell das Geld für seinen Aggressionskrieg ausgehen.

Veckselberg und Sulzer

Keineswegs auszuschliessen ist das weitere Anziehen der westlichen Sanktionsschrauben gegen alle Oligarchen, welche Geld und Macht letztlich dem System Putin verdanken. Das hat auch Präsident Selinskyj am vergangenen Samstag auf dem Bundesplatz, eingeführt durch Bundespräsident Cassis, in einer aufwühlenden Videobotschaft explizit und speziell von der Schweiz gefordert.

Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis alle Werte russischer Oligarchen im westlichen Ausland, von Bankkonten über Sachwerte und Immobilien bis hin zu  Beteiligungen, unter genauere Prüfung kommen. Das kann durchaus allseits unangenehm werden, so wenn etwa die wahren – über Strohmänner gehaltenen – Anteile des notorischen Putinfreundes Viktor Veckselberg an Sulzer sequestriert werden. Allein schon diese harten wirtschaftlichen Tatsachen zeigen die Absurdität eines als Neutralität deklarierten Abseitsstehens der Schweiz von der westlichen Boykottfront.

Gute Dienste?

Ebenso absurd wäre eine vermeintlich «neutrale» Haltung, weil die Schweiz doch traditionell Gute Dienste im Sinne von Vermittlung leiste. Diese haben nichts mit Neutralität zu tun. Sie werden durch jenen Staat geleistet, der in einem gegebenen Moment sowohl von der Sache als auch den eigenen Mitteln her dazu in der Lage ist. Das war in den letzten Jahrzehnten oft das Nato-Mitglied Norwegen, im Falle des Ukrainekrieges allenfalls das Nato-Mitglied Türkei. Ankara verfügt, primär wegen seines Rüstungspotentials und seiner strategischen Lage am Ausgang des Schwarzen Meeres noch am ehesten über Hebel, welche auch einem irrationalen Putin nicht ganz gleichgültig sein können.

Die Übernahme von Schutzmachtmandaten und die Bedeutung von Genf als Begegnungsort ist eine Funktion von Geschichte und Standortförderung, hat aber höchstens in historischer Perspektive mit Guten Diensten zu tun.

Rückzugsgefecht

Die Folge des Ukrainekrieges wirken sich bereits deutlich auf die internen Diskussionen über schweizerische Sicherheits- und Europapolitik aus. Es wird offenbar, dass wir allein politisch und militärisch nicht in der Lage sind, schweizerische Interessen und Werte gegen nackte autokratische Aggression zu verteidigen. Diese gehen weit über unsere Landesgrenzen hinaus; sie sind auch mit 20 zusätzlichen Kampfflugzeugen und 200 Kampfpanzern der neuesten Generation nicht besser zu schützen. Hier wird eine resolute Annäherung an die EU und ihre nach dem Ukraineshock schnell sich weiter entwickelte Sicherheitsidentität unausweichlich sein.

Der aussenpolitische Alt-Polemiker in Herrliberg hat das bereits gewittert. Blocher sieht seine europhoben Felle zunehmend davonschwimmen, wie sein unsinniger Vorschlag zeigt, ein «neutrales Sanktionsverbot» in der Verfassung  festzuschreiben. Er entfernt sich damit weiter von der Volksmeinung, welche die Sanktionen gegen den Kriegsverbrecher Putin unterstützt. Gewichtige Exponenten seiner SVP folgen ihm blind ins Verderben, wenn etwa Fraktionschef Aeschi im Plenarsaal des Nationalrates rassistisch entgleist oder die Partei Bundespräsident Cassis ob seiner einfühlsamen rhetorischen Umrandung der erwähnten Videobotschaft von Selinskyj wegen «Neutralitätsverletzung» rügt.

Eiertanz

René Rhinow, ehemaliger FdP-Ständerat und Rechtsprofessor, einer der wohl versiertesten Kenner von Theorie und Praxis der schweizerischen Neutralität, hat eben «mit Befremden festgestellt, dass gegenwärtig ein Eiertanz um den Mythos der Neutralität stattfindet», und dies nicht nur bei den notorischen Neinsagern aus der rechten SVP-Ecke.

Rhinow fährt fort: «Die schweizerische Aussenpolitik muss sich nach den in der Bundesverfassung verankerten Zielen richten.» Diese sind: Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und ihrer Wohlfahrt, Linderung von Not und Armut in der Welt, Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie, friedliches Zusammenleben der Völker und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Rhinow folgert daraus: «Gefordert ist eine kluge und vorausschauende Aussen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage unserer Verfassungsziele, die sich nicht hinter einem diffusen und geschichtswidrigen Bild der Neutralität versteckt.»

Dem ist nichts beizufügen, was voraussichtlich auch von einer Mehrheit von Schweizerinnen und Schweizer so gesehen wird, sollte Blocher seine Volksinitiative tatsächlich lancieren.

***

Dieser Artikel wurde am 21. März im Journal21 veröffentlicht: https://www.journal21.ch/artikel/welche-neutralitaet