Daniel Woker: „Krieg in Europa“

Wladimir Putin schickt russische Truppen in die separatistischen Donbass-Gebiete. Eskaliert der Konflikt in der Ukraine weiter, droht geopolitisch und wirtschaftspolitisch eine Situation, wie sie Europa – und die Welt – seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben.

Den vollständigen Meinungsbeitrag können Sie >hier lesen.

 

Dieser Meinungsbeitrag wurde am 22.02.2022 in der NZZ veröffentlicht

Paul Fivat: „Urgence de la relance de la négociation Suisse-UE „

n einer neuen Kolumne präsentiert Paul Fivat, ehem. Schweizer Botschafter und Mitglied des Groupe de réflexion der Plattform-Schweiz-Europa, welche nächsten Schritte der Schweizer Bundesrat in Bezug auf die Beziehungen Schweiz-EU einleiten sollte. Basierend auf der Tatsache, dass die Schweiz in mehreren Bereichen auf eine Zusammenarbeit mit der EU angewiesen ist und dass der Entscheid des Bundesrats, die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abzubrechen den Ruf und die Position der Schweiz gegenüber der Union stark geschwächt hat, schlägt Paul Fivat eine detaillierte Botschaft vor, die der Bundesrat an die EU senden könnte und die den Stand der Beziehungen deutlich verbessern kann.

Den vollständigen Meinungsbeitrag können Sie >hier in Französisch lesen.

Hans Werder: „Von der „Lebenslüge“ zu einer realistischen Europapolitik“

Die Schweiz findet nur aus der europapolitischen Sackgasse, wenn sie ihre Lebenslüge überwindet und die Realitäten anerkennt: Wer im EU-Binnenmarkt mitwirken will, muss auch seine Spielregeln übernehmen.

Den vollständigen Meinungsbeitrag können Sie >hier lesen.

In der Reihe Standpunkte veröffentlicht EIZ Publishing Stellungnahmen zu aktuellen politischen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Europäischen Integration, der Beziehungen der Schweiz zur EU und im Europäischen Wirtschaftsrecht. 

Jean-Daniel Gerber: „Wie weiter?“

Das Rahmenabkommen wurde nicht unterzeichnet. Ein tauglicher Plan B, obwohl im Vorfeld des Abbruchs der Verhandlungen von verschiedener Seite angekündigt, existiert nicht. Was nun?

Den Vollständigen Artikel können Sie unter folgendem > Link abrufen.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine leicht angepasste Version des Gastkommentars vpn Jean-Daniel Gerber, welcher  am 27-12-2021 in der NZZ publiziert hat. 

Daniel Woker: „Strategische Autonomie für Europa“

Wie viele Tanks hat der Vatikan?’ Stalin’s rhetorische Gretchenfrage nach harter militärischer Sicherheit lässt sich auch auf das supranationale Konstrukt der EU anwenden.

Wie weit muss und kann sich Europa selbstständig verteidigen? Nach Trump, dem chaotischen Rückzug von Biden und der NATO aus Afghanistan und der gestärkten Verteidigungsallianz AUKUS (Australien/UK/USA) gegen China, ohne Einbezug Frankreichs, stellt sich diese Frage erneut mit aller Dringlichkeit.

Was würde eine Europäische Sicherheitsallianz für das Verhältnis zur NATO bedeuten? Ist Frankreich, als nunmehr einzige EU-Macht mit globaler sicherheitspolitischer Bedeutung  bereit, seine entsprechende Kernsouveränität europäisch zu teilen? Ist Deutschland soweit, aus dem Schatten seiner Vergangenheit herauszutreten, um den ihm auf der Basis seiner Wirtschaft zufallenden Hauptteil an der strategischen Autonomie Europa zu übernehmen? Können die naturgemäss treuesten Atlantiker unter den EU-Mitgliedern (Osteuropa, Baltikum, Skandinavien) dazu bewegt werden, vermehrt auch sicherheitspolitisch auf Europa zu setzen? Würden Realität und speziell Perzeption vermehrter strategischer Autonomie für Europa dessen globale Hauptwidersacher   –  China und Russland  –  tatsächlich überzeugen? Mit der eingangs formulierten, vermeintlich klaren Frage stellen sich gleichzeitig  komplexe Detailfragen, welche  eine klare Antwort im Moment schwierig machen.

 

Den Vollständigen Artikel können Sie unter folgendem > Link abrufen. 

 

 

Kathrin Amacker, Präsidentin Regio Basiliensis: „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Chance für bessere Beziehungen Schweiz-EU“

Die gute und langjährig erfolgreiche trinationale Zusammenarbeit am Oberrhein ermöglicht eine Pandemiebewältigung nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern und kann zur Verbesserung der eingetrübten bilateralen Beziehungen Schweiz-EU beitragen. Denn hier finden europäische Themen im grenzüberschreitenden Alltag statt, es werden pragmatische Lösungen gesucht und geerdete Projekte realisiert. Ganz nach dem Motto «gemeinsam über Grenzen zusammenwachsen».

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Raphaël Bez, Generalsekretär der europäischen Bewegung Schweiz: „Schluss mit der Lethargie – auch hier soll Europa leben!“

In einer kürzlich erschienen Newsletter betont Raphaël Bez, Generalsekretär der europäischen Bewegung Schweiz, dass auch wir in einem Europa leben, dass sich bewegt und verändert. Nur die Schweiz scheint wie gelähmt, unfähig sich zu bewegen und sich mit Europa auseinanderzusetzen, geschweige denn eine grundlegende Debatte zum Platz der Schweiz in Europa zu lancieren. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz sich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Hierfür braucht es auch eine pro-europäische Bewegung, die keine Angst davor hat, vorwärtszugehen.

Das vollständige Editorial können Sie >hier lesen.

Sanija Ameti wird neue Co-Präsidentin bei Operation Libero – Interview in der NZZ: „Die FDP ist unser grösstes Sorgenkind“

Operation Libero hat eine neue Co-Präsidentin. Sanija Ameti übernimmt das Co-Präsidium von Laura Zimmermann, welche in Zukunft als Vorstandsmitglied für die politische Organisation tätig sein wird.

In einem Interview mit NZZ-Redakteur Georg Häsler spricht Sanija Ameti, unter anderem, über die geplante Europa-Initiative und den liberalen Grundsätzen der Verfassung.

Das vollständige Interview finden Sie >hier. 

 

Jean Zwahlen: „Schweiz-EU: Sorgen eines irritierten Bürgers“

Der Verlauf der Verhandlungen über das Rahmenabkommen werfen ein Schlaglicht auf von der Norm abweichende Verhaltensweisen, die dem Bundesrat zuzurechnen sind.

Fünf von der Norm abweichende Verhaltensweisen:

  1. Es ist unüblich und verstörend, dass es derart viel Zeit brauchte, bis der Bundesrat ankündigte, dass er den nach aller Form während 7 Jahren ausgehandelten Entwurf des Rahmenabkommens nicht unterzeichnen werde.

Abgesehen davon hat sich der Bundessrat  in der Zeit nach dem Ende der «ersten Verhandlungsrunde» 2018 und vor der Entscheidung den Vertrag nicht zu unterzeichnen vom 26. Mai 2021 hat sich der Bundesrat in ein schlechtes Schweigen gehüllt, ohne das Parlament  oder wenigstens die parlamentarischen Kommissionen zu konsultieren, obwohl das, was auf dem Spiel stand, dies erfordert hätte.

Die ungehörige Haltung des Bundesrates, der nicht einmal seinen europäischen Partnern kommunizierte, was er will, versetzte den Europäischen Rat schliesslich derart in Ungeduld und der Verzweiflung nahe, dass er am 19. Februar 2019 in klaren aber diplomatischen Worten sein Pressekommuniqué veröffentlichte:

«Der Europäische Rat bedauert zutiefst, dass der Bundesrat das Ergebnis dieser Arbeit im Dezember 2018 nicht gutgeheissen hat und lädt ihn ein, den ausgehandelten Text zu verteidigen und ihn der Bundesversammlung zu unterbreiten»

Sodann fügt der Europäische Rat bei: « Der Rat unterstreicht, dass der Abschluss des Rahmenabkommens auf der Grundlage des vorliegenden Textes für die EU eine Vorbedingung für den Abschluss weiterer Verträge über die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt darstellt. … dies erlaubt, den bilateralen Weg zu konsolidieren und so dessen Überleben und Weiterentwicklung sicherzustellen»

Dieses Pressekommuniqué zeigte den Willen der EU mit uns weiterhin eng zusammenzuarbeiten. Es hatte Gutes verheissen.

  1. In der internationalen Praxis ist es ausgefallen zu verlangen, dass abgeschlossene Verhandlungen wieder geöffnet werden. Hier hat es eine Kluft zwischen den Parteien. Für die EU waren die Verhandlungen beendet, während die Schweiz meinte, nicht alles was sie wollte erreicht zu haben. Die Situation spitzte sich zu, als die Schweiz mit 3 Forderungen nach Klärungen auf das Verhandlungsergebnis zurückkam. Dem ersten Anschein nach gutartig wurden diese Forderungen nach Klärung zu «substanziellen Differenzen», deren Berücksichtigung die Neuverhandlung des Rahmenabkommens bedeutet hätte, den die EU als besiegelt betrachtete.
    Man kann sich füglich fragen, warum diese Forderungen im anfänglichen Verhandlungsmandat nicht enthalten waren, wenn sie derart substanziell waren.
  2. Durch sein Schweigen hat der Bundesrat das Parlament, die parlamentarischen Kommissionen und die Zivilgesellschaft von dem Dossier ausgeschlossen.
    Das ist umso verstörender, als sich angesichts dem, was auf dem Spiele steht, legitimerweise die Frage stellt, ob das Abkommen nicht einem Abstimmungsverfahren mit doppeltem Mehr hätte unterworfen werden müssen.
  3. Mangels zuverlässiger und ausgewogener offizieller Informationen ist die öffentliche Debatte auf Abwege geraten. Sie hat sich in der Tat auf den Austausch von vereinfachenden Phrasen demagogischer und populistischer Natur beschränkt und verschleiert, was die Ablehnung des Abkommens nach sich zieht, (nämlich den Verlust der à la carte Teilnahme am Markt unseres wichtigsten Partners, Verlust der Teilnahme an Entscheidungsfindung der EU, die dynamische Übernahme des acquis communautaire aber trotzdem mit dem Recht auf Konsultation und mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit von Ausgleichsmassnahmen bei Nichtübernahme des EU-Rechts etc.) Überdies kann man nicht sagen, dass der Europ9äische Gerichtshof eingreift, weil sich dessen Rolle auf die Auslegung des Gemeinschaftsrechts beschränktDie öffentliche Debatte hat auch verschwiegen, was uns das Abkommen erlaubt hätte zu realisieren, denn in der neuen geopolitischen Konstellation wird unsere Zukunft mehr und mehr davon abhängen, was die EU machen wird. Nun, sie ist im Begriff, ihre Industriepolitik neu zu gestalten, die «räuberischen» ausländischen Investitionen besser zu kontrollieren, eine gewisse strategische Autonomie zurückzugewinnen, die Digitalisierung voranzutreiben, die wissenschaftliche Forschung zu fördern usw.
  4. Der Bundesrat hat die Türe zu Verhandlungen zugeschlagen ohne einen  klaren Plan zu haben, was er vorschlagen will, um die negativen Auswirkungen abzuwenden. Die kleinen Ideen, die er ausgebreitet hat (1 Kohäsionsmilliarde, autonome Anpassung des schweizerischen Rechts zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen), sind kein glaubwürdiger PlanDas zeigt, dass die Entscheidung des Bundesrats nicht der Grössenordnung dessen entspricht, was auf dem Spiel steht.

Schlussfolgerung

Der Hinweis auf das von der Norm abweichende Verhalten des Bundesrates hat meine Gefühle als Bürger aufgerufen und hat mich veranlasst die folgenden Gedanken zu formulieren:

  • Indem wir die Türe zu Verhandlung abrupt zugeschlagen haben ohne einen Plan B zu haben, haben wir uns verantwortungslos politisch und wirtschaftlich Verletzungen zugefügt.
  • Die ungehobelte Art, mit der wir die EU behandelt haben, wird Spuren hinterlassen. Diese Haltung ist übrigens weder den engen und harmonischen Beziehungen angepasst noch dem konstruktiven Geist, der ihnen eigen ist. Wir sollten nicht vergessen, dass die EU uns nach der Ablehnung des EWR 1992 widerstrebend den bilateralen Weg zugestanden hat in der Meinung es handle sich um eine Etappe auf dem Weg zum Beitritt. Sie hat ihn nicht nur aufrechterhalten, sogar als die Beitrittsidee aufgegeben wurde, sondern sie hat den bilateralen Weg noch weiter geöffnet, indem sie uns zugestand, Abkommen abzuschliessen, die über den Bereich des Zugangs zum EU-Binnenmarkt hinausgingen (insbesondere Schengen).Und vergessen wir nicht, die Kommission hat in extremis sogar versucht, das institutionelle Abkommen zu retten und hat eine letzte Verhandlungsrunde vorgeschlagen, was wir gar nicht beachteten.
  • Die Entscheidung des Bundesrates wird auch negative wirtschaftliche Auswirkungen im weiteren Sinne haben, dies kurz- und mittelfristig (Wirtschaftswachstum, Investitionen, Unternehmensumsiedlungen, Forschung, Strommarkt, Gesundheit usw.)Diese negativen Auswirkungen werden voraussichtlich wegen der Verschlechterung des geopolitischen Klimas schwerer zu bewältigen sein.
  • Letztendlich wird der Bundesrat geschwächt aus dieser Saga herauskommen, aus dieser Saga, die tiefgehende Differenzen persönliche Rivalitäten, auch im Hinblick auf Wahlen aufgezeigt hat. Die Entscheidung widerspiegelt dies teilweise. Sie ist letztlich eher eine Mischung von Kompromissen als das Resultat einer langfristig ausgerichteten geopolitischen Analyse im Interesse des Landes.

Genf, 9. Juni 2001

Jean Zwahlen, a. Botschafter und Generaldirektor der SNB

 

*Bei diesem Text handelt es sich um eine Übersetzung des Originalbeitrages in französischer Sprache, welcher am 16. Juni im Journal Le Temps als Meinungsbeitrag veröffentlicht wurde. Der Artikel kann >hier aufgerufen werden

Jean-Daniel Gerber: „Das Europa Dossier unter Führung der Bundespräsidentin oder des -präsidenten“

Der Bundesrat hat die Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU abgebrochen. Es wird indes unvermeidlich sein, unsere Beziehungen in absehbarer Zeit in einer strukturierten und umfassenden Form festzulegen, denn die Interessen der Schweiz und der EU stimmen in vielerlei Hinsicht überein. In der Zwischenzeit steht der Bundesrat vor Herausforderungen: Er muss seine Glaubwürdigkeit gegenüber der Europäischen Kommission wieder herstellen, erläutern, wie er die Beziehungen zur EU ausbauen will, seine Absichten ankündigen, wie Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Bevölkerung vor Diskriminierung geschützt werden sollen und – vor allem – die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.

Diese sind zahlreich. Die ungeschickten, im Voraus vermittelten roten Linien: sie haben zu der Unnachgiebigkeit der Gewerkschaften geführt. Das Wecken falscher Erwartungen: die längere Zeit unwidersprochene Aussage vom 23. November 2018 von EU-Kommissar Hahn «die Verhandlungen sind abgeschlossen», und das Schreiben von Präsident Maurer vom Juni 2019, das den Entwurf des Abkommens insgesamt als positiv bewertet. Das lange Schweigen des Bundesrats, anstatt der Bevölkerung die Vorzüge des Abkommens zu erklären: die Kommunikation wurde weitgehend den Gegnern des Abkommens überlassen, und weitere Fehler.

Ein Problem ist jedoch in den unzähligen Kommentaren über das Scheitern des Rahmenabkommens unbemerkt geblieben: die Bearbeitung des Dossiers durch ein einziges Mitglied des Bundesrates. Bis 2012 zeichneten für das Integrationsdossier zwei Departemente verantwortlich, das Departement für Auswärtige Angelegenheiten und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Damals wurden die Vorschläge zur Europa-Politik dem Bundesratsgremium gemeinsam von zwei Bundesräten vorgelegt. Mit der Auflösung des ehemaligen „Integrationsbüros“ und der Zuweisung der Verantwortung an ein einziges Departement wurde das Dossier Europa politisch geschwächt. Seitdem kümmert sich nur eine Abteilung des EDA um Europa, das nota bene auf der gleichen hierarchischen Ebene wie die Abteilung Afrika oder Eurasien.

Diese Einreihung ist nicht sachgerecht, denn alle sieben Departemente befassen sich mit der Vielfalt der Beziehungen Schweiz-EU. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Verwaltung und Koordination auf hoher Ebene unter einheitlicher Führung eine Notwendigkeit sind. Mit dem neuen Vorschlag des Bundesrates, einen regelmässigen politischen Dialog mit der EU aufzunehmen, ist dies noch wichtiger geworden. Wer führt diesen Dialog? Wer setzt die Tagesordnung fest und wer definiert die zu verfolgenden Politik?

Aufgrund der überragenden Bedeutung der Beziehung zwischen der Schweiz und der EU muss dieser Dialog auf der präsidialen Ebene der EU und der Eidgenossenschaft geführt werden. Daher sollte das Dossier Europa in die Zuständigkeit der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten fallen. Wegen des jährlichen Wechsels unserer Präsidentschaft könnte die Kontinuität der Bearbeitung des Dossiers beispielsweise durch ein neues „Staatssekretariat für europäische Angelegenheiten“ gewährleistet werden, das der jeweiligen Präsidentin oder dem Präsidenten untersteht, oder durch die direkte Beteiligung des Präsidiums an allen europapolitischen Vorschlägen, die vom EDA oder einem anderen Departement dem Bundesratskollegium zugeleitet werden. Die Aufgabe des Präsidiums wäre es, Impulse zu geben, die Koordination der europäischen Dossiers zwischen den verschiedenen Departementen sicherzustellen, die globale Kohärenz anzustreben und für eine zentrale Kommunikation besorgt zu sein. Die sieben Departemente würden ihre jeweiligen Zuständigkeiten behalten, aber die Vorschläge an den Bundesrat zu Europa Fragen sollten über das Präsidium gehen, das die Angelegenheiten dem Bundesratsgremium unterbreitet und in der Öffentlichkeit und gegenüber der EU vertritt. Dies würde dem Thema „Europa“ die gebührende Bedeutung verleihen, die Verantwortlichkeiten klären und die strategische Führung des Dossiers stärken.

Jean-Daniel Gerber
Ehemaliger Staatssekretär für Wirtschaft

Dieser Beitrag ist eine Übersetzung des französischen Originals, welches am 04. Juni 2021 im Le Temps publiziert wurde.