Daniel Woker: „Strategische Autonomie für Europa“

Wie viele Tanks hat der Vatikan?’ Stalin’s rhetorische Gretchenfrage nach harter militärischer Sicherheit lässt sich auch auf das supranationale Konstrukt der EU anwenden.

Wie weit muss und kann sich Europa selbstständig verteidigen? Nach Trump, dem chaotischen Rückzug von Biden und der NATO aus Afghanistan und der gestärkten Verteidigungsallianz AUKUS (Australien/UK/USA) gegen China, ohne Einbezug Frankreichs, stellt sich diese Frage erneut mit aller Dringlichkeit.

Was würde eine Europäische Sicherheitsallianz für das Verhältnis zur NATO bedeuten? Ist Frankreich, als nunmehr einzige EU-Macht mit globaler sicherheitspolitischer Bedeutung  bereit, seine entsprechende Kernsouveränität europäisch zu teilen? Ist Deutschland soweit, aus dem Schatten seiner Vergangenheit herauszutreten, um den ihm auf der Basis seiner Wirtschaft zufallenden Hauptteil an der strategischen Autonomie Europa zu übernehmen? Können die naturgemäss treuesten Atlantiker unter den EU-Mitgliedern (Osteuropa, Baltikum, Skandinavien) dazu bewegt werden, vermehrt auch sicherheitspolitisch auf Europa zu setzen? Würden Realität und speziell Perzeption vermehrter strategischer Autonomie für Europa dessen globale Hauptwidersacher   –  China und Russland  –  tatsächlich überzeugen? Mit der eingangs formulierten, vermeintlich klaren Frage stellen sich gleichzeitig  komplexe Detailfragen, welche  eine klare Antwort im Moment schwierig machen.

 

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Kathrin Amacker, Präsidentin Regio Basiliensis: „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Chance für bessere Beziehungen Schweiz-EU“

Die gute und langjährig erfolgreiche trinationale Zusammenarbeit am Oberrhein ermöglicht eine Pandemiebewältigung nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern und kann zur Verbesserung der eingetrübten bilateralen Beziehungen Schweiz-EU beitragen. Denn hier finden europäische Themen im grenzüberschreitenden Alltag statt, es werden pragmatische Lösungen gesucht und geerdete Projekte realisiert. Ganz nach dem Motto «gemeinsam über Grenzen zusammenwachsen».

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Raphaël Bez, Generalsekretär der europäischen Bewegung Schweiz: „Schluss mit der Lethargie – auch hier soll Europa leben!“

In einer kürzlich erschienen Newsletter betont Raphaël Bez, Generalsekretär der europäischen Bewegung Schweiz, dass auch wir in einem Europa leben, dass sich bewegt und verändert. Nur die Schweiz scheint wie gelähmt, unfähig sich zu bewegen und sich mit Europa auseinanderzusetzen, geschweige denn eine grundlegende Debatte zum Platz der Schweiz in Europa zu lancieren. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz sich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Hierfür braucht es auch eine pro-europäische Bewegung, die keine Angst davor hat, vorwärtszugehen.

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Sanija Ameti wird neue Co-Präsidentin bei Operation Libero – Interview in der NZZ: „Die FDP ist unser grösstes Sorgenkind“

Operation Libero hat eine neue Co-Präsidentin. Sanija Ameti übernimmt das Co-Präsidium von Laura Zimmermann, welche in Zukunft als Vorstandsmitglied für die politische Organisation tätig sein wird.

In einem Interview mit NZZ-Redakteur Georg Häsler spricht Sanija Ameti, unter anderem, über die geplante Europa-Initiative und den liberalen Grundsätzen der Verfassung.

Das vollständige Interview finden Sie >hier. 

 

Jean Zwahlen: „Schweiz-EU: Sorgen eines irritierten Bürgers“

Der Verlauf der Verhandlungen über das Rahmenabkommen werfen ein Schlaglicht auf von der Norm abweichende Verhaltensweisen, die dem Bundesrat zuzurechnen sind.

Fünf von der Norm abweichende Verhaltensweisen:

  1. Es ist unüblich und verstörend, dass es derart viel Zeit brauchte, bis der Bundesrat ankündigte, dass er den nach aller Form während 7 Jahren ausgehandelten Entwurf des Rahmenabkommens nicht unterzeichnen werde.

Abgesehen davon hat sich der Bundessrat  in der Zeit nach dem Ende der «ersten Verhandlungsrunde» 2018 und vor der Entscheidung den Vertrag nicht zu unterzeichnen vom 26. Mai 2021 hat sich der Bundesrat in ein schlechtes Schweigen gehüllt, ohne das Parlament  oder wenigstens die parlamentarischen Kommissionen zu konsultieren, obwohl das, was auf dem Spiel stand, dies erfordert hätte.

Die ungehörige Haltung des Bundesrates, der nicht einmal seinen europäischen Partnern kommunizierte, was er will, versetzte den Europäischen Rat schliesslich derart in Ungeduld und der Verzweiflung nahe, dass er am 19. Februar 2019 in klaren aber diplomatischen Worten sein Pressekommuniqué veröffentlichte:

«Der Europäische Rat bedauert zutiefst, dass der Bundesrat das Ergebnis dieser Arbeit im Dezember 2018 nicht gutgeheissen hat und lädt ihn ein, den ausgehandelten Text zu verteidigen und ihn der Bundesversammlung zu unterbreiten»

Sodann fügt der Europäische Rat bei: « Der Rat unterstreicht, dass der Abschluss des Rahmenabkommens auf der Grundlage des vorliegenden Textes für die EU eine Vorbedingung für den Abschluss weiterer Verträge über die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt darstellt. … dies erlaubt, den bilateralen Weg zu konsolidieren und so dessen Überleben und Weiterentwicklung sicherzustellen»

Dieses Pressekommuniqué zeigte den Willen der EU mit uns weiterhin eng zusammenzuarbeiten. Es hatte Gutes verheissen.

  1. In der internationalen Praxis ist es ausgefallen zu verlangen, dass abgeschlossene Verhandlungen wieder geöffnet werden. Hier hat es eine Kluft zwischen den Parteien. Für die EU waren die Verhandlungen beendet, während die Schweiz meinte, nicht alles was sie wollte erreicht zu haben. Die Situation spitzte sich zu, als die Schweiz mit 3 Forderungen nach Klärungen auf das Verhandlungsergebnis zurückkam. Dem ersten Anschein nach gutartig wurden diese Forderungen nach Klärung zu «substanziellen Differenzen», deren Berücksichtigung die Neuverhandlung des Rahmenabkommens bedeutet hätte, den die EU als besiegelt betrachtete.
    Man kann sich füglich fragen, warum diese Forderungen im anfänglichen Verhandlungsmandat nicht enthalten waren, wenn sie derart substanziell waren.
  2. Durch sein Schweigen hat der Bundesrat das Parlament, die parlamentarischen Kommissionen und die Zivilgesellschaft von dem Dossier ausgeschlossen.
    Das ist umso verstörender, als sich angesichts dem, was auf dem Spiele steht, legitimerweise die Frage stellt, ob das Abkommen nicht einem Abstimmungsverfahren mit doppeltem Mehr hätte unterworfen werden müssen.
  3. Mangels zuverlässiger und ausgewogener offizieller Informationen ist die öffentliche Debatte auf Abwege geraten. Sie hat sich in der Tat auf den Austausch von vereinfachenden Phrasen demagogischer und populistischer Natur beschränkt und verschleiert, was die Ablehnung des Abkommens nach sich zieht, (nämlich den Verlust der à la carte Teilnahme am Markt unseres wichtigsten Partners, Verlust der Teilnahme an Entscheidungsfindung der EU, die dynamische Übernahme des acquis communautaire aber trotzdem mit dem Recht auf Konsultation und mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit von Ausgleichsmassnahmen bei Nichtübernahme des EU-Rechts etc.) Überdies kann man nicht sagen, dass der Europ9äische Gerichtshof eingreift, weil sich dessen Rolle auf die Auslegung des Gemeinschaftsrechts beschränktDie öffentliche Debatte hat auch verschwiegen, was uns das Abkommen erlaubt hätte zu realisieren, denn in der neuen geopolitischen Konstellation wird unsere Zukunft mehr und mehr davon abhängen, was die EU machen wird. Nun, sie ist im Begriff, ihre Industriepolitik neu zu gestalten, die «räuberischen» ausländischen Investitionen besser zu kontrollieren, eine gewisse strategische Autonomie zurückzugewinnen, die Digitalisierung voranzutreiben, die wissenschaftliche Forschung zu fördern usw.
  4. Der Bundesrat hat die Türe zu Verhandlungen zugeschlagen ohne einen  klaren Plan zu haben, was er vorschlagen will, um die negativen Auswirkungen abzuwenden. Die kleinen Ideen, die er ausgebreitet hat (1 Kohäsionsmilliarde, autonome Anpassung des schweizerischen Rechts zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen), sind kein glaubwürdiger PlanDas zeigt, dass die Entscheidung des Bundesrats nicht der Grössenordnung dessen entspricht, was auf dem Spiel steht.

Schlussfolgerung

Der Hinweis auf das von der Norm abweichende Verhalten des Bundesrates hat meine Gefühle als Bürger aufgerufen und hat mich veranlasst die folgenden Gedanken zu formulieren:

  • Indem wir die Türe zu Verhandlung abrupt zugeschlagen haben ohne einen Plan B zu haben, haben wir uns verantwortungslos politisch und wirtschaftlich Verletzungen zugefügt.
  • Die ungehobelte Art, mit der wir die EU behandelt haben, wird Spuren hinterlassen. Diese Haltung ist übrigens weder den engen und harmonischen Beziehungen angepasst noch dem konstruktiven Geist, der ihnen eigen ist. Wir sollten nicht vergessen, dass die EU uns nach der Ablehnung des EWR 1992 widerstrebend den bilateralen Weg zugestanden hat in der Meinung es handle sich um eine Etappe auf dem Weg zum Beitritt. Sie hat ihn nicht nur aufrechterhalten, sogar als die Beitrittsidee aufgegeben wurde, sondern sie hat den bilateralen Weg noch weiter geöffnet, indem sie uns zugestand, Abkommen abzuschliessen, die über den Bereich des Zugangs zum EU-Binnenmarkt hinausgingen (insbesondere Schengen).Und vergessen wir nicht, die Kommission hat in extremis sogar versucht, das institutionelle Abkommen zu retten und hat eine letzte Verhandlungsrunde vorgeschlagen, was wir gar nicht beachteten.
  • Die Entscheidung des Bundesrates wird auch negative wirtschaftliche Auswirkungen im weiteren Sinne haben, dies kurz- und mittelfristig (Wirtschaftswachstum, Investitionen, Unternehmensumsiedlungen, Forschung, Strommarkt, Gesundheit usw.)Diese negativen Auswirkungen werden voraussichtlich wegen der Verschlechterung des geopolitischen Klimas schwerer zu bewältigen sein.
  • Letztendlich wird der Bundesrat geschwächt aus dieser Saga herauskommen, aus dieser Saga, die tiefgehende Differenzen persönliche Rivalitäten, auch im Hinblick auf Wahlen aufgezeigt hat. Die Entscheidung widerspiegelt dies teilweise. Sie ist letztlich eher eine Mischung von Kompromissen als das Resultat einer langfristig ausgerichteten geopolitischen Analyse im Interesse des Landes.

Genf, 9. Juni 2001

Jean Zwahlen, a. Botschafter und Generaldirektor der SNB

 

*Bei diesem Text handelt es sich um eine Übersetzung des Originalbeitrages in französischer Sprache, welcher am 16. Juni im Journal Le Temps als Meinungsbeitrag veröffentlicht wurde. Der Artikel kann >hier aufgerufen werden

Aufruf an die SP-Spitze: Europapolitische Diskussion führen

Mitglieder der SP haben in einem Aufruf an das SP-Präsidium und die SP-Spitze dazu aufgefordert, innerhalb der Partei eine breite und engagierte europapolitische Debatte zu führen damit eine aktive Diskussion zum Rahmenabkommen lanciert werden kann. Der Appell wurde von mehr als 50 SP-Persönlichkeiten unterzeichnet.

Den vollständigen Aufruf können Sie hier lesen.

Daniel Woker: „Volle Fahrt in die Sackgasse“

Das Rahmenabkommen mit der EU steckt in der Sackgasse, weil ein wichtiger Teil der schweizerischen Politprominenz es dorthin geführt hat.  Zu Unrecht. Denn es steht zu viel auf dem Spiel.

Das Rahmenabkommen (InstA) ist die einzig mögliche Brücke, ausser einem EU-Beitritt, wie die Schweiz im Moment ihre Teilnahme am europäischen Binnenmarkt fortführen kann. Eine Lösung für unsere Beziehungen zur EU, die ursprünglich von schweizerischer Seite stammt. Und an der „Linke, Rechte und Mittige seit Wochen und Monaten Vivisektion betreiben (…), um dem zerfleddernden Ergebnis am Ende die Mehrheitsfähigkeit abzusprechen“ wie der  Journalist Fabian Renz in einem treffenden Tages Anzeiger-Kommentar festhält.
https://www.tagesanzeiger.ch/wir-brauchen-wieder-europa-visionaere-in-bern-688414698869

Internationalen Nachbarn
Für Verhandlungen braucht es zwei Seiten. Dabei kann es nichts schaden, wenn man versucht, neben den eigenen Vorstellungen auch jene seines Gegenüber zu verstehen. So jedenfalls in allen Verhandlungen mit der EU, wo sich die uns in jeder Beziehung am nächsten stehenden Länder zusammengefunden haben. Und wo bei weitem nicht nur ein reines Interessenabkommen auf dem Spiel steht, wie etwa im Falle der Aushandlung eines Freihandelsvertrages mit China.

Weg der Schweiz in Europa
Nicht weniger als der zukünftige Weg der Schweiz in Europa steht auf dem Spiel. Das Europa, das heute weiterhin von der EU definiert wird. Diese hat sich im Moment der Pandemiebekämpfung zu mehr Solidarität und auch mehr Kampf gegen Ungleichheit – im Innern der EU-Mitgliedsländer und zwischen ihnen – zusammengerauft. Wie der Wiederaufbaufonds zeigt, mit dessen Hilfe etwa unser grosser Nachbar Italien unter der Führung des Eurourgesteins Mario Draghi auf einen nachhaltigen Wachstumspfad einschwenken soll.

Herausforderungen an Europa
Europa hat andere und ungleich grössere Probleme als sich endlos mit schweizerischen Ängsten herumzuschlagen wegen künftiger, bescheidener Sozialhilfe (Unionsbürgerrichtlinie) und angeblichem Zwang via Urteile des Europäischen Gerichtshofes. Dazu sind zahlreiche und kenntnisreiche Erläuterungen nachzulesen, wie etwa bei ‘Progresuisse’ (www.progresuisse.ch) oder der ‘Plattform Schweiz-Europa’ (www.p-s-e.ch).

Von den 40 Tönnern zu den Nachtzügen
Ohne InstA wird die Schweiz von zahlreichen Sektoren der Zusammenarbeit über unsere Landesgrenzen ausgeschlossen werden. Nehmen wir die Verkehrspolitik als Beispiel. Von der spricht im Moment niemand, wohl weil wir vieles als selbstverständlich betrachten, was tatsächlich Frucht von Verhandlungen und von vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren EU-Nachbarländern war und weiter bleiben sollte. Wie in der Vergangenheit etwa die 40-Tönnerregel und das Nachtfahrverbot. Und in Zukunft die informelle Mitarbeit in ebenso technisch klingenden, wie für die Schweiz vitalen Gremien wie der EU-Agency for Railways, wo von internationalen Standards bis zu den europäischen Nachtzügen unendlich viel Detailarbeit geleistet wird. Oder im EU-Programm Shift2Rail, der zentralen Schaltstelle der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.

Solcher oft informeller Zusammenarbeit liegt vertraglich das bilaterale Verkehrsabkommen zu Grunde, welches ohne InstA jederzeit wegfallen kann. Bereits heute berichten schweizerische Unterhändler an Schnittstellen unserer Beziehungen zur EU von rapide schwindendem Vertrauen der Schweiz gegenüber. Weil wir beim InstA unendlich zögern. Und so der soliden helvetischen Tradition des ‘Rosinenpickens’ unverändert treu bleiben, ohne Anzeichen, dass die offizielle Schweiz sich an allen Aspekten europäischer Integration und entsprechender Solidarität beteiligen will.

Mehr Echo für Fachleute
Unverständlich erscheint, warum im Rahmen der InstA-Diskussion schweizerische Fachleute vergangener und zukünftiger Zusammenarbeit in den technischen Bereichen nicht mehr mediales Echo erhalten. Sie alle könnten von der Wirklichkeit unserer Beziehungen mit der EU erzählen, damit dem Grund, warum der Abschluss des InstA nicht nur nötig erscheint, sondern für den Erhalt unseres Wohlstands unverzichtbar ist.

Kleine Medienschelte
Hier ist zu fragen, wie und warum grosse Deutschweizer Tageszeitungen solchen Fachleuten kaum Platz einräumen. Wohl aber offensichtlichem Unsinn – wie etwa schweizerische Gaskraftwerke zu bauen anstatt im europäischen Stromverbund weiter mitzutun. So die Sonntagszeitung vom vergangenen Wochenende in einem Interview mit einem ‘Fachmann’ ohne europäischen Kompass. Das hat nichts zu tun mit dem Gebot, auch unterschiedlichen Meinungen anzuhören. Wie Einstein festgestellt hat, haben alle ein Recht auf eine eigene Meinung, nicht aber auf eine eigene Wahrheit. Alternative Wahrheiten vom Typ Trump sollten in seriöser Meinungsbildung zumindest kritisch hinterfragt werden.

Daniel Woker ist ehemaliger Botschafter und Co-founder von „Share-an-Ambassador /Geopolitik von Experten“ (swiss-ambashare.ch) und Mitglied des Komitees „progresuisse“.

Marino Baldi: Rahmenabkommen – zum «Lohnschutz» aus praktischer Verhandlungssicht

Von den drei in der Verhandlung noch offenen ­– aus Schweizer Sicht präzisierungsbedürftigen ­– Fragen müsste jene des Lohnschutzes ohne Konzessionen seitens der EU lösbar sein.

 

Während langer Zeit wurde glauben gemacht, es bestünden beim Lohnschutz namhafte sachliche Differenzen. Zwar hat man in der Schweiz schon seit längerem argumentiert, neben der Höhe des Schutzes an sich gehe es auch um dessen praktische Handhabung. Diese müsse unbedingt den Gewerkschaften überlassen bleiben. Fiele die Anwendung des Schutzes unter die – auch nur indirekte ­– Jurisdiktion des EUGH (via Vorabentscheidung), so bestünde die Gefahr, dass er mit der Zeit schwinde.

Hinzu kam in materieller Hinsicht oft auch ein Restzweifel im Sinne der Frage, ob der EU-Schutz als solcher wirklich so solid sei, wie er von der Schweiz gewünscht werde. Gespräche in den letzten Wochen mit in der Sache kundigen Personen – so insbesondere mit der Freiburger Rechtsprofessorin Astrid Epiney – konnten m.E. alle Zweifel ausräumen, dass der Lohnschutz, wie er in der seit einigen Jahren geltenden Richtlinie der EU (Entsenderichtlinie 2018) definiert ist, dem Schweizer Standard nicht genügt. Das von der Schweiz geltend gemachte Problem beschränkt sich somit auf die angeblichen Unvorhersehbarkeiten der Rechtsprechung des EUGH.

Ist dieser Unsicherheitsfaktor real? Hierzu Folgendes: Der EuGH interpretiert in seinen Vorabscheidungen den Binnenmarkt nicht spezifisch bezüglich des Verhältnisses Schweiz/EU, sondern grundsätzlich für die ganze EU/EFTA, d.h. für dreissig Staaten auch in ihrem Verhältnis zueinander. Parteiische Rechtsprechung ist damit höchst unwahrscheinlich. Bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU ist der EuGH gerade nicht das Gericht der Gegenpartei, wie oft argumentiert wird. Zu beachten ist sodann, dass in einer Anzahl von EU-Mitgliedstaaten gewerkschaftliche Anliegen generell höher gewichtet werden als in der Schweiz.

 

Fazit: Beim Lohnschutz betreffen die Meinungsunterschiede nicht wirklich Substanzfragen, sondern die Methode des Schutzes. Bei der Unionsbürgerschaft hingegen harren echte Substanzprobleme einer Lösung (die Frage der Beihilfen scheint de facto gelöst). Es wäre unter diesen Umständen verhandlungsstrategisch ungeschickt, die Lohnschutz-Frage zur Pièce de Résistance der ganzen Verhandlung zu machen. Dieser Fokus muss den Problemen um die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) gelten. Überzeugende Lösungen sind hier für breite Bevölkerungsschichten wichtig. Somit müsste intern die Strategie in erster Linie dem Bemühen gelten, SP-Politiker, die das aktuelle Lohnschutz-System verteidigen, von der Güte der EU-Regelung zu überzeugen. Wenn einmal die Lohnschutzfrage, die wegen ihrer Bedeutung für die Nachbarstaaten der Schweiz seit langem viel zu reden gibt, mit der Union zufriedenstellend gelöst ist, dürften beim Dossier UBRL Konzessionen der EU eher erhältlich sein.

Diese Überlegungen gründen auf der Annahme, dass die offizielle Schweiz wirklich ein Abkommen anstrebt. Dies ist zumindest nicht offensichtlich. Auch spielen nicht alle Akteure mit offenen Karten. So ist leicht zu erkennen, dass Argumente wie die ‘fremden Richter’ oft herhalten müssen, um (scheinbar) wenig achtenswerte Motive der Abkommensbekämpfung zu kaschieren, wie etwa die Abneigung gegen griffigere Finanzmarktregeln.

Thomas Cottier: „Rahmenabkommen: Der Bundesrat muss jetzt das Gesamtinteresse in den Vordergrund stellen“

Nach dem Treffen vom 23. April 2021 zwischen Bundespräsident Parmelin und EU-Kommissionschefin von der Leyen drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass die Mehrheit der Regierung in ihrer heutigen personellen Besetzung das Rahmenabkommen nicht will.
Doch damit verkennt der Bundesrat einen zentralen Punkt: Nur das Rahmenabkommen wird es der Schweiz ermöglichen weiterhin privilegierten à la carte Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu haben und ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung eben diesen hat. Die Gesamtinteressen der Schweiz müssen in den Vordergrund gestellt werden!

Den vollständigen Artikel von ASE-Präsident Thomas Cottier können Sie >hier lesen.

La version française du texte est disponible >ici.

Thomas Cottier und Daniel Woker: „Kurze Argumente für die Befürworter des InstA“

In der Debatte rund um das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU kommt es immer wieder zu falschen Annahmen und Äusserungen. Um diesen Falschaussagen entgegenzuwirken haben Thomas Cottier und Daniel Woker mehrere kurze Argumente für die Befürworter des Rahmenabkommens erstellt.

Die Kurzmitteilungen von Thomas Cottier sind >hier gesammelt.

Die Argumente von Daniel Woker können >hier eingesehen werden.