Soziale Medien Youtube Email Wer Souveränität leben will, muss Einfluss ausüben können

von Jean-Daniel Gerber, Co-Präsident der PSE. Erschienen in der NZZ am Sonntag, 6. Oktober 2018

Unabhängig ist, wer frei in seinen Entscheiden ist, lautet eine gängige Definition der Souveränität. Internationale Abkommen begrenzten diese Freiheit. A la limite stünden sie sogar im Gegensatz zur schweizerischen Verfassung und müssten nötigenfalls gekündigt werden. Eine solche Argumentation verkennt die Realität. Souverän ist nicht das Land, das am wenigsten zwischenstaatliche Verträge abgeschlossen hat. Souverän ist das Land, das auf der internationalen Bühne seinen Einfluss ausüben kann.

Nach Kriegsende 1946 verzichtete die Schweiz, der heutigen Welthandelsorganisation (WT=), dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und auch der UNO beizutreten, aus Angst, die Stimmbürger verlören ihr Recht, im eigenen Land zu bestimmen, was gilt. Es dauerte Jahrzehnte bis realisiert wurde, dass diese Organisationen Beschlüsse fassten, welche die Schweiz betrafen, ohne dass sie darauf Einfluss nehmen konnte. Auch heute werden hierzulande unzählige Verordnungen und Gesetze autonom angepasst, um Diskriminierung oder andere gewichtige Nachteile zu vermeiden. Die gegenwärtige Diskussion über die Sommerzeit oder die Waffenrichtlinien lässt grüssen.

Gemäss Index der am meisten in den EU Binnenmarkt integrierten Ländern gehört die Schweiz zur Spitzengruppe der am höchsten integrierten Länder, obwohl sie keinen Einfluss über die Ausgestaltung dieses Marktes hat. Österreich, Finnland, Schweden, Belgien, oder die Niederlande, die über dessen Funktionieren mitentscheiden, sind in dieser Hinsicht souveränder als die Schweiz.

Die Schweiz ist kein grosser Player in der internationalen Politik, in handels- und finanzpolitischer Hinsicht bloss von mittlerer Grösse. Ihre beste Verteidigung gegenüber den Grossmächten USA, EU, China, Indien, Japan und Russland sind internationale Abkommen. Sie sind ein Schirm gegen Willkür. Internationale Verträge schützen den Schwächeren. Mit der weiter zunehmenden Globalisierung, man denke z. B. an die Cyberkriminalität, Migration, Umwelt, Seuchengefahren, ist eine Ausdehnung der zwischenstaatlichen Kooperation nicht nur unabwendbar, sondern liegt im Interesse der Schweiz.

Die Schweiz wird auch in Zukunft darüber entscheiden, welche Verträge sie abschliesst, wo sie autonom nachvollzieht, und sie bestimmt selber, ob sie solche Verträge kündigen will. Die Selbstbestimmmungsinitiative geht jedoch weiter: Verträge sind neu zu verhandeln, wenn sie unserer Verfassung, die bekanntlich oft ändert, widersprechen und sind nötigenfalls zu kündigen. Dies nota bene, ohne dass die Bevölkerung ausdrücklich eine Kündigung verlangt hätte und erst noch retroaktiv, also auch für Verträge, die bereits in Kraft sind und zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten Anlass geben. Wo bleibt der Realitätssinn?

Der Schweiz mangelt es schlicht an der notwendigen Potenz, Anliegen auf Neuverhandlungen durchzusetzen. Zu glauben, die Vertragspartner der Schweiz seien bereit, quasi automatisch ganze Abkommen oder einzelne Bestimmungen neu zu verhandeln, verkennt, dass die Verträge ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten darstellen, das nicht einfach zugunsten der Schweiz verändert werden kann. Bei multilateralen Verträgen ist das praktisch ausgeschlossen. Die Schweiz setzt sich mit einem solchen Vorgehen dem Vorwurf aus, ein schlechter Vertragspartner zu sein, der Rosinenpickerei und schadet ihrem Ruf. Sogar der mächtige US-Präsident musste einsehen, dass Neuverhandlungen nicht einfach zu haben sind. Das Klimaabkommen wird nicht revidiert.

Falls sie überhaupt stattfinden, werden Neuverhandlungen letztlich mit aller Wahrscheinlichkeit scheitern. Als Folge müssten die Abkommen nötigenfalls gekündigt werden. Was heisst „nötigenfalls“? Wer entscheidet darüber? Der Bundesrat, das Parlament, die Gerichte? Die Streitigkeiten über diesen Gummibegriff sind programmiert. Der Zwang zu Verhandlungen, das Risiko des Scheiterns, die unberechenbare Dauer der Verhandlungen schaden unserer Glaubwürdigkeit und, ebenso schlimm, untergraben die Rechtsstabilität, auf die unsere Wirtschaft angewiesen ist.

Souveränität im Sinne von Selbstbestimmung mutiert letztlich zur Selbstbeschränkung. Sie gründet auf der Illusion, dass je weniger völkerrechtliche Verträge die Schweiz eingeht, je souveräner sie sei. Ziel der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik ist die Interessenswahrung unseres Landes. Die Schweiz kann nicht auf der europäischen und weltweiten Bühne Einfluss ausüben wollen und gleichzeitig als Kastrat auftreten. Sie kann zwar vieles selber machen und sich vertraglich nicht binden, doch gerade der Souveränität erweist sie damit einen Bärendienst.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.